Diskussion:Amtstracht
Amtstracht / Standestracht
BearbeitenStandestrachten z. b. von Klerikern sind keine Amtstracht!
Hochschullehrer
BearbeitenAlso, ich habe in den 60er und 70er Jahren an verschiedenen Hoschulen in Deutschland (Göttingen, Bonn) studiert. Da trugen zwar auch Professoren Talare (mit dem bekannten Muff darunter), aber wirklich nur bei sog. festlichen Anlässen, jedenfalls aber nicht während der Vorlesungen. Das habe ich also dementssprechend geändert.--Jbb 21:57, 18. Mai 2005 (CEST)
Bild
BearbeitenWer könnte die Bildunterschrift gekürzt übersetzten? - würde das Bild gerne mal einbinden. -- Matt1971 ⌘ ±⇄ _ ✈_ 18:36, 22. Dez. 2006 (CET) fr:Cour de cassation (France)
Talar
Bearbeiten"Evangelische Pfarrer (süddeutsche Bezeichnung) bzw. Pastoren (norddeutsche Bezeichnung) tragen Talare (die aber kein Liturgisches Gewand im eigentlichen Sinne sind)..." - letzteres wäre mir neu. Gerade der Talar ist doch das Paradebeispiel dafür, dass ein Kleidungsstück eben gerade keine Amtstracht ist, sondern nur dazu dient, zu visualisieren, dass im Gottesdienst keine persönlichen Ansichten des Predigers verkündet werden, sondern Wort Gottes. --Wortsportler 14:32, 17. Dez. 2008 (CET)
BVG
BearbeitenBeim Verfassungsgericht gibt es rote Mützen. (nicht signierter Beitrag von 178.19.231.184 (Diskussion) 18:31, 1. Dez. 2013 (CET))