Andienungspflicht bei Erzeugergemeinschaften

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Bei Erzeugergemeinschaften (Kooperationen von Erzeugern, wie sie in der Landwirtschaft üblich sind) wird auch häufig der Begriff Andienungspflicht verwendet.

Damit ist vermutlich gemeint, dass die Erzeuger verpflichtet werden, ihre Produkte über die Erzeugergemeinschaft zu vertreiben.

Kann jemand diese Erklärung bestätigen oder korrigieren?

Wenn das genau geklärt ist, wäre es sinnvoll, den Artikel zu ergänzen.

MfG

Christian