Unverständliche Aussage

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Die folgende Aussage verstehe ich als Laie nicht, besonders mit dem zweiten Satz kann ich gar nichts anfangen:

Nur der in ihr beschriebene Sachverhalt ist Gegenstand dieser Verhandlung. Das Gericht ist jedoch nicht an die rechtliche Bewertung des angeklagten Lebenssachverhalts gebunden, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vertritt. Auf einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt muss das Gericht den Angeklagten aber hinweisen.

Könnte das ein Sachkundiger vielleicht etwas ausformulieren? -- J.Rohrer 13:39, 24. Mär 2004 (CET)

Eigentlich ist der Worte Sinn doch klar. Beispiel:
  • Sachverhalt : A sticht dem B am 24. März 2004 in der Gaststätte "Zur Linde" in Kleinkleckersdorf ein Messer in Bauch. Dieser verstirbt an den Verletzungen.
  • Rechtliche Bewertung : Mord oder Totschlag oder Tötung auf Verlangen oder Notwehr oder oder oder
--Andrsvoss 16:14, 24. Mär 2004 (CET)
O.k., es geht also um die Unterscheidung zwischen dem Sachverhalt (A kann nicht im gleichen Verfahren wegen Diebstahl verurteilt werden, wenn davon nichts in der Anklageschrift steht) und der Bewertung des Sachverhalts (das Gericht kann A wegen Totschlag verurteilen, auch wenn die Staatsanwaltschaft von Mord ausging), richtig? Was mich wohl vor allem verwirrt hat, war das Wort "Lebenssachverhalt", mit dem ich nichts anfangen konnte. Wie wäre folgende Paraphrase:
Nur der in ihr beschriebene Sachverhalt ist Gegenstand der Verhandlung. An die von der Staatsanwaltschaft vertretene rechtliche Bewertung ist das Gericht hingegen nicht gebunden. Es muss aber den Angeklagten auf einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt gegebenenfalls hinweisen.
Eventuell könnte man das Beispiel auch noch mit einbauen, oder wäre das mit Kanonen auf Spatzen geschossen? -- J.Rohrer 17:06, 24. Mär 2004 (CET)
Ich denke, es ist richtig angekommen. Allerdings: Stellt sich heraus, dass der Angeklagte die Gelegenheit genutzt und dem Opfer auch noch die Brieftasche weggenommen hat, ist dies noch derselbe Lebenssachverhalt. Dagegen scheidet eine Verurteilung wegen Mordversuchs an demselben Opfer 14 Tage früher an anderem Ort aus. Es kommt also nicht auf die rechtliche Bewertung, sondern allein auf den Lebenssachverhalt an. Instruktives Beispile ist ein Urteil des BGH [1]. Dort war Lebenssachverhalt, der Missbrauch der Tochter während einer Fahrradtour zu dren 11. Geburtstag. Der BGH sieht es in diesem Urteil als unschädlich an, dass die Anklage dazu einen um wenige Tage anderen Termin als das Urteil nennt.
Einbau von Beispielen ist immer ein sinnvoller Weg, richte dich aber darauf ein, dass nach der Regel zwei Juristen drei Meinungen" die Differenzen bei der Anwendung klarer Rechtsregeln auf klare Sachverhalte immens sein werden. --Andrsvoss 18:51, 24. Mär 2004 (CET)

In der Hauptverhandlung wird nur der Sachverhalt aus der Anklage verhandelt, es kann aber sein, dass vor Gericht neue Gesichtspunkte herauskommen und diese dann mitverhandelt werden können. Darauf ist der Angeklagte allerdings hinzuweisen. --93.104.114.207 15:06, 7. Mär. 2009‎