Diskussion:Anna Oppermann

Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von Keichwa in Abschnitt unbelegt 2024-12-19

Lexikoneintrag

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hallo 217.251.129.71, wenn der abschnitt "Lexikoneintrag" tatsächlich aus dem angegebenen buch stammt, brauchen wir dringend eine erlaubnis der rechteinhaber, ihn hier unter der GNU-FDL verwenden zu dürfen. ansonsten stellt sein vorhandensein im artikel eine urheberrechtsverletzung dar. grüße, Hoch auf einem Baum 20:08, 22. Jul 2004 (CEST)

Haben wir die Genehmigung eigentlich mittlerweile? Die Abschnittsüberschrift "Lexikoneintrag" ("Eintrag verf. von Ute Vorkoeper") ist zwar weg, aber im Grunde ist der Artikel in seinem darstellenden Teil nichts anderes als dieser Lexikoneintrag mit kleinen Änderungen -- also eine UV. Falls nicht, wäre ein Nachweis geboten. Aktuell steht alles ab https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anna_Oppermann&diff=next&oldid=1695305 unter Plagiatsverdacht (außer den Fakten (Listen) am Ende).
Bei https://annaoppermann.com/ finden man "unseren" markanten Einleitungssatz wörtlich plus meinen urspr. Hinweis auf GNM und Arno-Schmidt-Verarbeitung. Bei google books komme ich nicht großartig weiter, da "no preview". --Keichwa (Diskussion) 05:22, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Erst jetzt sehe ich, dass das der urspr. bibliographische Nachweis im vorlaufenden Text ist:
In: "Hamburg Biografie", mehrbändiges Nachschlagewerk, zusammegestellt vom Institut für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Universität Hamburg
Eintrag verf. von Ute Vorkoeper"
haeb sagt das ja auch, ich hatte es nur nicht recht verstanden.
Wurde die copyright-Frage irgendwo extern geklärt? --Keichwa (Diskussion) 07:28, 13. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

unbelegt 2024-12-19

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Bitte Beleg nachtragen... --Keichwa (Diskussion) 17:21, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Die Oppermann-Retroperspektive vom 13.13.23 bis 1.4 24 ist belegt durch EN 6 Bundeskunsthalle. Dass der Ausstellungsraum in Altona auch über diesen Zeitraum hinaus unbenutzt leer steht, kann jeder Besucher des Rathauses mit eigenen Augen sehen. Auf eine diesbezügliche Anfrage vom 19. antwortete das Referat Kunst im öffentlichen Raum der Behörde für Kunst und Medien am 21. August 2024:
„das Rathaus Altona plant den Bau eines barrierefreien Zugangs, der durch den Raum führt, in dem sich das Kunstwerk befunden hat.
Aus diesem Grund ist die „Pathosgeste“ vorübergehend eingelagert, bis ein neuer Standort gefunden wurde.“
Vor Ort ist ein Jahr nach dem Abbau des Ensembles in Altona jedoch nicht das geringste von irgendwelchen Bauplänen zu bemerken. Außerdem gibt es auf der Südseite des Rathauses, wo Wagen vorfahren können und sich auch Parkplätze befinden, für jeden sichtbar ja schon längst eine Rampe für Rollstuhlfahrer, und es ist nicht ersichtlich, wozu eine weitere auf der Nordseite, wo Autos nicht vorfahren können, gut sein könnte (https://www.kulturlotse.de/ort/altonaer-rathaus-1162021: „Barrierefreiheit Eingang für Rollstuhlfahrer: Elbseite des Rathauses. Behindertenparkplatz auf der Westseite. Gebäude barrierefrei.“) Dieser Beurteilung der Angelegenheit widersprach das Referat Kunst im öffentlichen Raum nicht.
Die Belegsituation ist sicher nicht optimal. Das rechtfertigt es jedoch nicht, den falschen Eindruck zu erwecken, nach der Ausleihe nach Bonn sei die „Pathosgeste“ nun wieder in Altona zu sehen. Es ist damit zu rechnen, dass dies demnächst auch von der Presse aufgegriffen werden wird. --Vsop (Diskussion) 20:50, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke, klingt plausibel. Könnte und sollte vielleicht auch so im Artikel genannt werden. Etwa: "...als Grund wurde am ... die geplante Einrichtung eines barrierefreien Zugangs genannt, was bislang nicht geschehen ist (Stand Dezember 2024)." --Keichwa (Diskussion) 22:23, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten