Diskussion:Annahmeverzug

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 77.6.180.36 in Abschnitt Geldleistungen?

Diskussion:Annahmeverzug

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Ist Abnahmeverzug = Annahmeverzug ?

Ja, wobei der Begriff m.W. keine Verwendung findet.--195.93.60.140 07:28, 30. Aug 2004 (CEST)
Zu "Abnahmeverzug*" spuckt Google aber immerhin ca. 4.500 Treffer aus (zu "Annahmeverzug*" allerdings 47.400) - 217.184.103.238 14:59, 26. Jan 2005 (CET)
Annahmeverzug ist der korrekte Begriff, der auch so im BGB Par. 293 steht.

Annahmeverzugslohn

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es ist gut, dass es einen Abschnitt gibt, aber die verlinkte pdf. finde ich nicht gut. Da gibt es bestimmt bessere Aufsätze. --85.177.111.189 02:29, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Fehlende Überschrift

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Ist Annahmeverzug wirklich gleich Gläubigerverzug? Meine Seminarleiterin meint nein: Zwar handelt es sich um den Gläubiger der Leistung, der mit der Annahme im Verzug ist. Aber er SCHULDET die Annahme - daher, so ihre Argumentation, sei die verbreitete Darstellung falsch und es handelt sich auch beim Annahmeverzug um einen Schuldnerverzug. Was dann allerdings unter einem Gläubigerverzug zu verstehen sei oder ob es einen solchen überhaupt gibt, bleibt offen... (nicht signierter Beitrag von 89.246.209.247 (Diskussion) 19:57, 6. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Geldleistungen?

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Wie wirkt sich der Annahmeverzug auf Geldleistungen aus? Wenn der Gläubiger das angebotene Geld nicht annimmt, erlischt dann die Schuld? Oder wenn der Arbeitnehmer den Lohn nicht annimmt? (nicht signierter Beitrag von 84.73.32.142 (Diskussion) 19:34, 12. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:16, 13. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Was heißt "Nein"? Ein bißchen genauer hätte ich es nämlich schon gerne. Der Gläubiger nimmt also die geschuldete Zahlung nicht an. Und nun? Geschuldet ist sie weiterhin. Der Schuldner muß sie aber wohl kaum wiederholt dem Gläubiger "aufzudrängen" versuchen. Wie also kann der Schuldner die Leistung bewirken? Da muß ja wohl der Gläubiger irgendwann tätig werden und dem Schuldner mitteilen, daß er den Betrag jetzt aber doch haben will, oder nicht? (Verjährungsfrist?) --77.6.180.36 10:39, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten