Diskussion:Anonymität/Archiv

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:C6:DF24:184A:ACB7:C08F:2DBA:CF6E in Abschnitt Denunziation

Pseudonymisieren

Im Text standen folgende Sätze: Im Alltag sind völlige Anonymität bzw. Identität kaum möglich. Es gibt zwischen diesen zwei Polen eine große Bandbreite von Abstufungen. Man spricht in diesem Zwischenbereich von Pseudonymisieren: Teile der Identität werden preisgegeben - andere nicht. Beim Grad des Pseudonymisierens spielt eine zentrale Rolle ob bzw. wie leicht es möglich ist auf weitere Teile der Identität zu schließen (Verkettbarkeit).

Meiner Meinung nach und auch nach dem Artikel Pseudonym handelt es sich jedoch bei Pseudonymisieren nicht um einen Grenzbereich der Anonymität sondern um einen Tarn- oder Künstlernamen. Ich habe das daher umformuliert. Gegenmeinungen? -- Dishayloo [ +] 03:45, 19. Aug 2005 (CEST)

Zitat aus dem Bundesdatenschutzgesetz §3: (6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Quelle. -- Dishayloo [ +] 04:01, 19. Aug 2005

(CEST)

:-)

Aus Anonymitätsgründen nennen wir sie Lisa S. Oder nein doch lieber L. Simpson. Skinner (Figur aus der Fernsehserie "Die Simpsons") über L.S.

"sonst spricht man deutsch von unbekannt." wie sonst? wenn er identifiziert ist? Das ist Unsinn! (nicht signierter Beitrag von 85.179.89.108 (Diskussion) 03:08, 25. Feb. 2011 (CET))

Zum Recht auf Anonymität

§ 4 Abs. 6 Teledienstedatenschutzgesetz schreibt vor: "Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren" (nicht signierter Beitrag von 91.34.202.181 (Diskussion) 00:01, 30. Apr. 2013 (CEST))

Die Einleitung widerspricht den Konventionen

Kein enzyklopädischer Text sondern wie Wörterbucheintrag Qwertznymphe 12:24, 11. Jun. 2005 (CEST)

Das Recht auf Anonymität im Netz- Es fehlt der rechtliche Aspekt

http://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13023&article_id=55988&_psmand=48 https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Anonymit%C3%A4t

somit ist Anonymität kein "Zustand", was immer der Beitragsautor auch meinte, sondern ein Recht! (nicht signierter Beitrag von 91.34.202.181 (Diskussion) 23:59, 26. Apr. 2013 (CEST))

falsche Definition

da stand: "Anonymität ist der Zustand, wenn eine Person, eine Gruppe, eine Institution oder eine agierenden Struktur nicht identifiziert werden kann."

1). (-teilw. erledigt) Anonymität ist kein Zustand, sondern ein Recht, das vor allem beim Datenschutz eine große Rolle spielt und gerichtlich bestätigt wurde.

Quelle: http://netzpolitik.org/2011/gericht-anonymitat-im-netz-gewahrleistet-meinungsfreiheit/

2). Wenn schon ein unerlaubter Wörterbucheintrag, weil Worterklärung, dann bitte richtig. Nach Duden: A|no|ny|mi|tät <gr.-nlat.> die; -: das Nichtbekanntsein, Nichtgenanntsein; Namenlosigkeit.

3). (- erledigt) --91.34.193.160 11:16, 8. Mai 2014 (CEST)

Etymologie des italienischen incognito anstatt des deutschen inkognito?

da steht: "Incognito kommt aus dem..." Lt. Duden ist deutsch inkognito richtig, von italienisch incognito < lateinisch incognitus = unerkannt --91.34.193.160 11:12, 8. Mai 2014 (CEST)

gegen Unbekannt - Groß- oder Kleinschreibung?

duden.de ist für Kleinschreibung: "Anzeige gegen unbekannt"

Mir erscheint Großschreibung "gegen Unbekannt" plausibel, wie in WP in vielen Artikeln: Tatverdacht, International Sport and Leisure, Wolfgang Ziffer, Strafanzeige ...

Kleinschreibung in WP unter den ersten 20 Suchergebnissen nur in: Operativer Vorgang = "operative Vorgänge gegen unbekannt" --Helium4 (Diskussion) 22:46, 5. Nov. 2015 (CET)

Abschnitt Abstufungen

der triviale Satz im Artikel enthält keine Information zusätzlich zum Abschnitt davor. Wennschon Abstufungen, dann bitte die einzelnen Stufen nennen, derer es drei sein sollten, denn zwei Stufen sind/ist nur ein Unterschied oder Gegensatzpaar.

der wesentliche Aspekt bei Abstufungen ist gerade das Vorhandensein von Anonymität im urbanen Leben der Großstadt als Gegenpol zur sozialen Kontrolleim Kuhdorf/Kleinstadt. (nicht signierter Beitrag von 46.23.66.110 (Diskussion) 03:49, 2. Jan. 2016 (CET))

Anonymität als Sacheigenschaft

"A. bedeutet, daß eine Person nicht identifiziert werden kann."

Jein. Anonymität ist auch eine Sacheigenschaft und bezieht sich dann auf die Hinterlassenschaften, z.B. Spuren oder Briefe. Und was die Person betrifft, auch Tiere sind anonym wenn sie z.B. unerkannt jagen. Da aber Tiere rechtlich eh als Sachen gelten, ist das mit dabei. --2003:CC:93C1:1901:4DCC:539A:2E46:8686 17:07, 29. Dez. 2016 (CET)

Denunziation

Vielleicht hab ich ja was überlesen, aber es fehlt, glaube ich, das Stichwort "Denuntiation" (meinetwegen auch "Denunziation"). Soll heißen: A. wird im normalen Sprachgebrauch in drei Richtungen semantisiert: a) A. bietet Schutz vor persönlichen Anfeindungen / Verfolgungen durch ..., b) A. ist verbunden mit Denuntiantentum, Anschuldigen / Verat anderer, ohne den eigenen Namen preiszugeben. Dazu noch c): Feigheit. Jemand macht (extreme) Ansichten öffentlich, will aber persönlich nicht dafür geradestehen. -- Zwei dieser drei Aspekte, b) und c), scheinen mir hier nicht genügend herausgearbeitet. -- Schon bei Google Scholar findet man jede Menge wissenschaftliche Untersuchungen, die diese drei Aspekte herausarbeiten. --2003:C6:DF24:184A:ACB7:C08F:2DBA:CF6E 14:43, 31. Mär. 2023 (CEST)