Diskussion:Anstalt
Abgrenzung von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
BearbeitenDer Artikel ist in sich widersprüchlich. Anstalten sind m. W. keine Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wer kennt sich aus und kann das korrigieren? -- Forevermore 19:00, 8. Okt 2004 (CEST)
- So ist es. Anstalten des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind beides Unterformen der juristischen Person des öffentlichen Rechts, auch wenn manche Körperschaften die Bezeichnung „-anstalt“ führ(t)en. -- 77.176.77.172 14:39, 3. Aug. 2008 (CEST)
BfA
BearbeitenDie Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und damit auch Körperschaft des öffentlichen Rechts. --Pelz 00:30, 15. Sep 2005 (CEST)
- War die BfA nicht genau wie die ehemalige Bundesanstalt für Arbeit einfach eine KöR und das "anstalt" im Namen völlig bedeutungslos? --C.Löser Diskussion 23:09, 16. Dez 2005 (CET)
- Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) war entgegen der Ansicht von Pelz keine Anstalt des öffentlichen Rechts, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. -- 77.176.77.172 14:39, 3. Aug. 2008 (CEST)
IHK
BearbeitenIndustrie- und Handelskammern sind KEINE Anstalten, sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften!
Quelle: § 3 I IHKG.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 134.93.146.71 – 18:03, 26. Nov. 2006 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
Sendung
BearbeitenIn wieweit passt die Sendung Neues_aus_der_Anstalt die auch verkürzt als Anstalt bekannt ist in diese Aufzählung?
-- Baureihe156 23:43, 31. Mai 2010 (CEST)