Diskussion:Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Trägerschaft
Bearbeiten„Universitäten und Fachhochschulen“. Das müsste näher begründet werden. --Malabon (Diskussion) 23:04, 11. Sep. 2019 (CEST)
PTB, BAM und JKI sind sehr wohl Anstalten des öffentlichen Rechts
BearbeitenIm Abschnitt "Terminologie" werden die PTB, die BAM und die BBA als Beispiele für Bundesoberbehörden genannt, die zwar den Begriff "Anstalt" im Namen tragen, aber in Wirklichkeit keine Anstalten öffentlichen Rechts seien. Laut deren auch im Bundesanzeiger veröffentlichten Satzungen
https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/allgemeine_dokumente/satzung/satzung_d.pdf
und
https://www.julius-kuehn.de/media/JKI/Allgemein/PDF/Satzung_des_JKI.pdf
sind diese Behörden aber jeweils eine "nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts".
Meines Erachtens kann dieser Fehler am einfachsten korrigiert werden, wenn der entsprechende Abschnitt gelöscht wird. --192.53.103.119 12:55, 3. Mai 2023 (CEST
- Der Autor ging offenbar davon aus, dass sich die Bundesbehördeneigenschaft und die Anstaltseigenschaft ausschließen. Ich habe den Artikel angepasst.--Asperatus (Diskussion) 21:01, 3. Mai 2023 (CEST)