die Formulierung: die Instrumentierung reichte aus um die Wolken zu durchstossen..

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Also, ich besitze seit ueber 30 Jahren einen PPL-C und habe auch eine Berechtigung als Theorie-Fluglehrer, aber solch eine Formulierung habe ich bisher noch nie gehoert!! Es gibt die VFR (SICHT-Flugregeln) und die IFR (INSTRUMENTEN-Flugregeln)!! Bei VFR Fluegen, genuegt die sog. MINDEST-Instrumentierung, wobei es strikt untersagt ist, einen exakt vorgeschriebenen MINDEST-Abstand - vertikal oder horizontal - zu den Wolken zu UNTERSCHREITEN!! Fuer IFR Fluege, bedarf es einerseits einer gesonderten Ausbil-dung und Zulassung (mit gesondertem Eintrag im Flugschein) und andererseits einer umfangreicheren und ebenfalls exakt vorgeschriebenen ZUSAETZLICHEN Instrumentier-ung!! Die im Artikel beschriebene Art einer "eingeschraenkten" IFR Zulassung, gibt es weder in Bezug auf die rechtliche Flugerlaubnis, noch auf die jeweils vorgeschriebene Instrumentierung!!!