Überschneidung

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Hm ... der Artikel überschneidet sich im Grunde vollständig mit Strafantrag, oder? Ich trau mich als neuer User noch nicht so ganz, aber sollte man da nicht einfach die ausführliche Beschreibung von hier in den Artikel Strafantrag mit aufnehmen und den Artikel hier mit Redirect anlegen? (So wie es ja mit Offizialdelikt gemacht wurde ... --Chris Carter (bla|+/-) 20:45, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Offizialdelikt?

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Ich wurde von Offizialdelikt hierher verwiesen. Zwar kann ich durch den Text unter Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt erahnen was ein Offizialdelikt ist, nur finde ich es schon mau wenn hier sonst nichts dazu steht obwohl das Lemma hierher verweist. --jailbird 12:24, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten

In der Tat – das ist völlig daneben. Ich habe den Verweis von „Offizialdelikt“ wieder auf „Strafantrag“ geändert (obwohl da auch nur ein Satz dazu steht). --80.129.110.249 13:13, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Relatives Antragsdelikt?

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Was ist ein "Relatives Antragsdelikt"? Wie unterscheidet es sich ggf. vom "normalen" Antragsdelikt?

Quelle: z.B. http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,756367,00.html --Zulu55 15:55, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

"Als relative Antragsdelikte - im Unterschied zu absoluten Antragsdelikten - werden Straftaten bezeichnet, die dem Antragszwang nur bei einer persönlichen Beziehung des Geschädigten zum Täter unterliegen. Beispiel ist der Haus- und Familiendiebstahl (§ 247 StGB)." Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Antragsdelikte.html Das sollte in den Artikel eingearbeitet werden, bin aber nicht vom Fach. --Zulu55 15:57, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

der Sinn dahinter

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Warum hat der Gesetzgeber das Antragsdelikt geschaffen? Was ist der Sinn dahinter? --Zulu55 11:39, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 23:18, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Fehlende Delikte

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Sorry, habe keine Ahnung wie man das formatgetreu einfügt, daher hier einfach als Info: Bei der Aufzählung fehlen einige Delikte, in denen auf §§ 247, 248a StGB verwiesen wird.

Absolute Antragsdelikte sind daher auch: - Haus- und Familienhehlerei (§§ 259 Abs. 2, 247 StGB) - Haus- und Familienbetrug (§§ 263 Abs. 4, 247 StGB) - Haus- und Familiencomputerbetrug (§§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 4, 247 StGB) - Haus- und Familienleistungserschleichung (§§ 265a Abs. 3, 247 StGB) - Haus- und Familienuntreue (§§ 266 Abs. 2, 247 StGB)

Relative Antragsdelikte sind daher auch: - Hehlerei geringwertiger Sachen (§§ 259 Abs. 2, 248a StGB) - Betrug geringen Umfangs (§§ 263 Abs. 4, 248a StGB) - Computerbetrug geringen Umfangs (§§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 4, 248a StGB) - Erschleichung geringwertiger Leistungen (§§ 265a Abs. 3, 248a StGB) - Untreue geringen Umfangs (§§ 266 Abs. 2, 248a StGB)

-- 20:45, 6. Nov. 2018‎ 2001:4ca0:0:f222:445:8b5b:c041:b8a8

Erledigt. --Juliabackhausen (Diskussion) 01:13, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Relatives Antragsdelikt nach BGH in Überschriften

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Die Benennung nach dem BGH sollte auch in den Überschriften berücksichtigt werden. Statt "Relatives Antragsdelikt" könnte man schreiben: "Relatives Antragsdelikt nach einer Literaturmeinung". --Pistazienfresser (Diskussion) 16:04, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Bedrohung nun auch relatives Antragsdelikt?

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Wenn ich es richtig verstehe, wird auch Bedrohung nach der Änderung des § 241 StGB, durch die nun auch Bedrohungen mit einigen Vergehen, nicht mehr nur Verbrechen, erfasst sind, dann nur auf Antrag verfolgt, wenn die angedrohte Tat ebenfalls ein Antragsdelikt ist (§ 241 Abs. 5 StGB). Somit ist es doch eigentlich ein Offizialdelikt, dass aber bei Hinzutreten besonderer Umstände zum Antragsdelikt wird. Einwände? (nicht signierter Beitrag von Anorax (Diskussion | Beiträge) 16:23, 12. Jun. 2024 (CEST))Beantworten