Diskussion:Anwaltshaftung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 84.62.42.95 in Abschnitt Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus

Im Abschnitt "Pflichtverletzungen" stand am Ende der Satz "Dies entspricht leider häufig nicht der gängigen Praxis.". Das ist ja völlig unbelegt, ich würde da widersprechen - es gibt sicher Ausnahmen, aber in der Regel ist die Pfichterfüllung natürlich sehr wohl gängige Praxis. Solche - in diesem Fall auch noch abfälligen - bewertenden Kommentare sollten aus den Artikeln herausgehalten werden.


Ich habe mal die schlimmsten Fehler entfernt. Wie etwa die "Pflicht zur lückenlosen Sachverhaltsaufklärung". Ja, genau, der Anwalt springt aus der Kanzlei raus, beobachtet nachts den Gegner mit dem Feldstecher und macht heimlich Fotos. Da hat wohl jemand zu viel Lenzen&Partner auf Sat.1 gesehen... Au weia...Auch dass der Anwalt im Haftungsprozess beweisen muss, dass der Fehler sich nicht negativ ausgewirkt hat, ist so nicht richtig. Der Mandant muss beweisen, dass die Angelegenheit dem Anwalt übertragen worden ist, der Anwalt einen Fehler gemacht hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. So, und nicht anders. Habe schon zwei Rechtsanwälte verklagt, einmal Vergleich, einmal voll gewonnen...

Anwaltshaftung und Verjährung

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Es ist schade, dass diese im übrigen gute und prägnante Darstellung so gar nichts zu den speziellen Verjährungsfragen enthält, die bei der Anwaltshaftung gelten und bis 2004 gegolten haben.

--80.135.11.107 15:27, 31. Mär. 2011 (CEST)der link "anwaltshaftung-aktuell.de führt zu einer Kanzlei, die sich auf solche Fälle spezialisiert haz und jeden Beitrag mit Werbung für sich selbst abschließt, das sollte nicht durch wikipedia unterstützt werden.Beantworten

Fork für Anwalthaftungsrecht

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Nachdem der Bereich Recht nun ja auch für Juristen ausgebaut ist, glaube ich, dass wir eine Seite Anwaltshaftung (diese hier) behalten sollten, zusätzlich könnte aber noch eine Seite Anwalthaftungsrecht geschaffen werden, die sich dann ein wenig mehr an Fachleute richtet. Ich denke es gibt einen gewissen gesellschaftlichen Bedarf, der eine Daseinsberechtigung für dieses Lemma bietet, das sich dann auch an Laien richten kann. Allerdings sind hier Einzelfragen (wie die Verjährung, oben angesprochen) nicht gut für Laien lösbar. Auf der anderen Seite gibt es genug Themen, die sich lohnen auch mal prägnant für Juristen kurz aufzubereiten, wie insbesondere die Haftungsfalle der Notfristen usw. --IDSN (Diskussion) 23:53, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus

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Mit der Anwaltshaftung ist das so eine Sache. Sicherlich gibt es da eine klare Rechtsprechung des BGH, jedoch wird diese durch die unteren Gerichte häufig unterlaufen, wie z.B. bei www.fehlurteil.info nachzulesen ist.84.62.42.95 18:53, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten