Diskussion:Arbeitnehmer

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Grasbeißer in Abschnitt Schweiz "Mitarbeitende"
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Arbeitnehmer“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Geplante Überstunden

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--84.180.11.5 16:41, 12. Apr. 2014 (CEST)darf das sein das in einem Dienstplan schon geplante überstunden stehen dürfen.Beantworten

Arbeitnehmer

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Im Abschnitt "Arbeitsrecht" wird § 5 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG) zitiert. Danach unterfallen auch u.a.Beamte dem Arbeitnehmerbegriff. Im Abschnitt "Beamte" wird dann aber gesagt, Beamte seien keine Arbeitnehmer. Dieser Widerspruch müßte aufgelöst werden. Auch unterfallen Angehörige des öffentlichen Dienstes nicht dem Betr.VG, sondern dem Personalvertretungsgesetz (PersVG). Wo findet sich hierfür die Auflösung? --Karl 3 (Diskussion) 13:09, 17. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Die Arbeitnehmereigenschaft wird nicht nur im BetrVG definiert, sondern ist auch sozialversicherungsrechtlich von Bedeutung Vgl: [1] Die Frage, Arbeitnehmer oder Scheinselbständiger ist/war häufig Anlaß zu Streitigkeiten (z.B. freiberuflicher oder angestellter Arzt im Krankenhaus).--Karl 3 (Diskussion) 21:59, 22. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Schweiz "Mitarbeitende"

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Ist das wirklich der gängige Begriff in der Schweiz oder wird der nur von den öffentlichen Hand willkürlich benutzt, wie ja in D wenigstens teilweise leider auch. In dem verlinkten Text zum Schweizer Arbeitsrecht taucht der nicht einmal auf, wenn ich nichts überlesen habe. --2A02:8109:B6B0:4F00:55F7:A895:1E8F:45F8 16:34, 20. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Das scheint tatsächlich Willkür und Ideologie zu sein, viele Unternehmen verwenden weiterhin die Begriffe Mitarbeiter, Beschäftigte oder einfach Arbeitskräfte. Und mittlerweile muss man ja auch hier bei WP mit Drohungen seitens nicht registrierter "Benutzer" rechnen, wenn dieser Ideologiebegriff nicht verwendet wird. --Grasbeißer (Diskussion) 08:53, 20. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Mitarbeiter ist ein eigenständiges Lemma. Ist das nicht redundant? Beste Grüße --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 20:17, 20. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
@Fan-vom-Wiki insofern stimmt das, aber die Frage des unbekannten Nutzers vom März 2024 lautete, ob der Begriff Mitarbeitende anstatt Mitarbeiter in der Schweiz wie im Text angeggeben, tatsächlich Usus ist und ob es dafür gesetzliche Vorgaben gibt. --Grasbeißer (Diskussion) 10:00, 21. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte die nun die Gelegenheit, mich mit einem befreundeten Juristen für Arbeitsrecht zu unterhalten. Bei dem Begriff Mitarbeitende scheiden sich die Geister. Arbeitsrechtlich ist das - so sagt er - nicht das gleiche wie ein Mitarbeiter. Mitarbeiter - Bezeichnung unabhängig vom Geschlecht - haben einen Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber, Synonyme für Mitarbeiter können sein Beschäftigte, Arbeitskräfte, Angestellte oder im Amtsdeutsch auch Bedienstete. So genannte Mitarbeitende sind Personen, die gerade arbeiten (Zeitverlaufsform), und arbeitsrechtlich beinhhaltet dies auch externe. Er nannte mir ein anschauliches Beispiel: Malerbetrieb Maier streicht die Wände bei Firma Mustermann. Während die Mitarbeiter von Maler Maier bei Firma Mustermann die Wände streichen, sind sie Mitarbeitende von Fa. Mustermann, aber Mitarbeiter von Maler Maier (Verlaufsform).
Ähnlich verhält es sich bei Ausbildern und Ausbildenden: Ausbilder sind natürliche Personen, die andere Personen ausbilden; Ausbildende sind die Unternehmen (juristische Person), die Personen ausbilden. --Grasbeißer (Diskussion) 16:39, 26. Sep. 2024 (CEST)Beantworten