Diskussion:Arbeitsbescheinigung

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 92.201.112.226 in Abschnitt Strafe bei Nichtausstellung?
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--Zwobot 23:44, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Strafe bei Nichtausstellung?

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In dem Artikel steht, bei Nichtausstellung der Arbeitsbescheinigung kann eine Strafe von bis zu 2000,-€ verhängt werden. Können auch noch andere Strafen verhängt werden? In meinem Fall hat der Arbeitgeber mich einfach als nicht mehr beschäftigt abgemeldet. Ich erfuhr erst nach 5 Monaten durch ein Anschreiben der Krankenkasse davon. Dazwischen zahlte er das Gehalt in bar aus und blieb Gehaltsabrechnungen schuldig. Jetzt hat er Insolvenz angemeldet ignoriert einfach alle Aufforderungen seitens der Arbeitsagentur oder der Insolvenzverwaltung, die Angaben für die Arbeitsbescheinigung zu machen. STKL (nicht signierter Beitrag von 92.201.112.226 (Diskussion | Beiträge) 16:08, 6. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten