Diskussion:Arbeitserziehungslager Radeberg
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Maddl79 in Abschnitt keine Strafgefangenen
keine Strafgefangenen
BearbeitenArbeitserziehungslagerhäftlinge sind nicht Strafgefangenen gleichzusetzen. Landläufig denkt man bei der Vokabel "verurteilt", ein Gericht habe eine Strafe ausgesprochen. Hier ist es anders: hier hat die Gestapo aufgrund der gemeldeten Beanstandung schreibtischmäßig eine AEL-Inhaftierung von ehemals mindestens 3, dann bis zu 8 Wochen, ausgesprochen. Zuletzt mag das sogar unbefristet abgelaufen sein.
- Literatur (Auswahl):
- Gabriele Lotfi: KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich, Stuttgart/München 2000
- Cord Pagenstecher: Arbeitserziehungslager, in: Benz/Distel (Hsrg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, München 2005 u.a., Bände 1 bis 9, hier: Band 9, S. 75-99.
--94.220.86.84 18:56, 31. Jan. 2014 (CET)
- Danke für die Anmerkungen, ich passe deine Bemerkung noch etwas an und arbeite deine Quelle mit ein. Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 14:18, 3. Feb. 2014 (CET)