Diskussion:Arnd Diringer

Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von 2003:FA:EF13:4200:848F:3672:25C8:D583 in Abschnitt Zweifelhafte Darstellungen

Der Wiki Eintrag von Hr. Diringer behauptet nicht, dass er Experte wäre. Dort steht „er interessiert sich“… (nicht signierter Beitrag von 2A01:599:41B:8C31:9D15:A82A:875E:650E (Diskussion) 19:35, 24. Feb. 2025 (CET))Beantworten

Nicht mehr (früher stand da "Experte"), weil geändert. --2A03:7846:1780:101:3B3E:48F4:E6A1:3B23 09:44, 26. Feb. 2025 (CET)Beantworten

Übertriebene Selbstdarstellung

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Herr Diringer ist kein „Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.“ Herr Diringer unterrichtet das Fach „Allgemeines Zivilrecht“ im Fakultätsbereich „Allgemeine Finanzverwaltung“ einer kleinen Fachhochschule für Anwärter des gehobenen Dienstes der baden-württembergischen Finanzverwaltung. Seine – ohnehin wenigen – Publikationen haben schon lange nichts mehr mit Rechtswissenschaft zu tun, sondern sind feuilletonistischer Art oder richten sich an Nichtjuristen. Dass Herr Diringer Leiter einer „Forschungsstelle für Arbeitsrecht“ ist, ist nicht verifizierbar - diese taucht nur in seiner Eigenwerbung auf, nicht dagegen z.B. auf der Webseite seiner Hochschule; jedenfalls hat sie keine Forschungsprojekte, publiziert nicht, veranstaltet keine Tagungen und keine Vorträge. (nicht signierter Beitrag von 62.12.114.54 (Diskussion) 2022-01-07 15:16)

Korrektur: Seit 2023 hat Herr Diringer auf der Webpräsenz seiner Hochschule eine Seite für die „Forschungsstelle für Arbeitsrecht“ eingerichtet. Hinweise auf irgendwelche dieser "Forschungsstelle" zuzuordnende wissenschaftliche Aktivitäten gibt es aber nach wie vor nicht. 93.216.51.35 18:43, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten

in diesem Kontext sei zudem angemerkt, dass die Aussagen "Er leitet dort die Forschungsstelle für Arbeitsrecht[4], die überwiegend populärwissenschaftliche Beiträge und Ratgeber veröffentlicht." sowie "Daneben ist er als Publizist aktiv" inhaltlich identisch sind. Wenn er eine Arbeitsgruppe leitet, die populärwissenschaftlich publiziert (was keine Forschung ist. Hier wäre zu klären ob es sich um eine Forschungsgruppe der Einrichtung handelt und diese ggf. einfach schlecht arbeitet oder aber ob die Arbeitsgruppe irreführend benannt ist), dann ist er offenkundig Publizist. --2A02:908:E850:4EE0:D:5A59:C5B3:345C 13:17, 28. Feb. 2025 (CET)Beantworten

Zweifelhafte Darstellungen

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Wenn jemand (wie oben) auf der Diskussionsseite unfassbaren Unsinn verbreitet, dann ist das so. Das (und vermutlich auch den (ersten) konkreten anonymen Schreiber) kenne ich leider auch von X. Und klar: Das ist nicht zu vermeiden und auch nicht schlimm. Sie sollten aber solche Inhalte nicht ungeprüft übernehmen. Die Aussagen des Artikels sollten sachlich zutreffen. Derzeit finden sich dort mehrere problematische Darstellungen.

Vorab: Immerhin wurde kürzlich (22.02.2025) die Falschbehauptung „Zudem ist er als Rechtsanwalt tätig“ korrigiert. Das stand entgegen der Behauptung in der „Versionsgeschichte“ allerdings nie auf meiner Homepage. Ich hatte vor (!) meiner Berufung zum Professor die Rechtsanwaltszulassung und war (nur) bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend tätig.

Ansonsten:

1. Die Fakultät, der ich zugeordnet bin, ist die Fakultät „Management und Recht“. „Allgemeine Finanzverwaltung“ lautete früher die Bezeichnung eines Studiengangs. Der heißt mittlerweile Public Financial Management. „Allgemeine Finanzverwaltung“ wird auf der HP teilweise noch angegeben.

2. Zweifelhaft ist die Aussage, dass ich (ausschließlich) „Allgemeines Zivilrecht“ lehre. Die Professur umfasst das Zivil- und Strafrecht. Aktuell (WS 2024/25, SS 2025) lehre ich das gesamte Bürgerliche Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie die juristische Methodenlehre.

3. Nicht nachvollziehbar ist die Aussage, dass die Forschungsstelle „überwiegend populärwissenschaftliche Beiträge und Ratgeber veröffentlicht“. Hochschuleigene Veröffentlichungen (bis auf Lehrskripten) werden durch das Institut für angewandte Forschung (IAF) als Dach der Forschungseinrichtungen der HS herausgegeben und sind wissenschaftliche Werke. Ein „Ratgeber“ wurde dort nie (auch sonst von mir nie) veröffentlicht. Ansonsten erfolgen (meine) Publikationen (ohne hochschulinternes Lehrmaterial) in Büchern, Fachzeitschriften und allgemeinen Medien. Diese gliedern sich wie folgt (Stand 24.02.2024):

- 8 Bücher als Alleinautor (davon 6 Monografien und Lehrbücher)

- 8 Buchbeiträge

- 312 Beiträge in juristischen Fachmedien

- 127 Beiträge in allgemeinen Medien (davon 113 im Rahmen der Kolumne „Recht behalten!“).

Alle Veröffentlichungen sind auf der HP der Forschungsstelle aufgeführt. Einige werden in besonderem Kontext hervorgehoben (insbes. unter „Schwerpunktthemen“). Die letztgenannten Darstellungen umfassen aber nicht alle Publikationen.

4. Die Kolumne „Recht behalten!“ erschien in der Welt am Sonntag nicht wöchentlich, sondern (im Wechsel mit während der Zeit sich ändernden anderen Kolumnisten, die zu anderen Themen schrieben) alle zwei Wochen. Sie ist erstmals im Dezember 2024 auf Cicero-Online erschienen.

5. Völlig schleierhaft ist, was der Satz „Er interessiert sich für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht“ aussagen soll. Die genannten Themen bilden die Schwerpunkte meiner Veröffentlichungen, Vorträge und sonstigen wissenschaftlichen Tätigkeit. Ich kann insofern jeweils auf besondere Qualifikationen und / oder Erfahrungen und / oder (aktuelle) Tätigkeiten verweisen. Daneben finden Sie z.B. auch Veröffentlichungen von mir, in denen es um die Analyse von Struktur und Dogmatik der sog. Scientology Organisation geht. Neben wissenschaftlichen Themen interessiere ich mich übrigens auch für so manch anderes.

Ich bitte Sie, das richtig zu stellen.

Noch ein Hinweis, da hier in der Diskussion eine „Übertriebene Selbstdarstellung“ behauptet wird: Ich habe mir der Veröffentlichung des Wikipedia-Artikels nichts zu tun. Ich habe lediglich vor einiger Zeit (damals strotzte der Beitrag nicht vor Fehlern!) einen Link zur HP der Forschungsstelle gesetzt (der fehlte). Meinetwegen können Sie den Beitrag über mich gerne entfernen.

I.Ü. sollte bei Wikipedia m.E. unbedingt (immer und mindestens!) ein „Zwei-Quellen-Check“ erfolgen. Das reduziert die Fehlerquote. Unbedingt vermieden werden sollte, dass man sich des Eindrucks einer bewusst abwertenden (statt sachlichen) Darstellung nicht erwehren kann. Der ergibt sich durch Falschdarstellungen, abwertende Formulierungen und verstärkt sich, wenn wesentliche (vergangene und aktuelle) Tätigkeiten verschwiegen oder als geringwertig (etwa "Tätigkeiten für die Asklepios Kliniken GmbH" statt "Leiter Zentrale Dienste Arbeitsrecht der Asklepios Kliniken GmbH") dargestellt werden.

Grüße

A.D. --2003:FA:EF13:4200:E9A1:BB7A:1A45:1D2 12:08, 1. Mär. 2025 (CET)Beantworten

Veröffentlichungen sind Stand 24.02.2025 (nicht 2024!). Tippfehler! Sorry! --2003:FA:EF13:4200:848F:3672:25C8:D583 10:04, 2. Mär. 2025 (CET)Beantworten