Diskussion:Artikel 261bis StGB

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Diskriminierung und Aufruf zu Hass - Abschnittsüberschrift (erl.)

Anwendung

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Neofaschismus

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Das Bundesgericht hat in seinen Leitentscheiden zu Art. 261bis u.a. entschieden, dass auch geschlossene Veranstaltungen mit geladenen Gästen (in casu: Skinheads) als "öffentlich" im Sinne der Bestimmung gelten (BGE 130 IV 111, 2004).

Ein Skinhead an sich hat überhaupt nichts mit rechtem Gedankengut am Hut! Das ist ein typischer Recherchefehler. Wers nicht glaubt soll den Artikel Skinhead lesen.

Es wird nur wiedergegeben, was im Urteil des Bundesgerichts steht: "Die Umstände, dass die Veranstaltung eine geschlossene war und dass alle Teilnehmer der "Skinhead"-Szene angehörten und im Wesentlichen dieselbe "rechtsextreme" Gesinnung hatten, vermögen keine Privatheit zu begründen." Sandstein 07:44, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtschreibfehler

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Im Abschnitt über die "Leugnung des Völkermords an den Armeniern" kann man lesen:

"... 90 Straftagen à 100 Franken auf Bewährung und einer Busse von 3000 Franken verurteilt."

Weiß zwar nicht wie die Rechtschreibung in der Schweiz ist, aber „Busse“ sind „Fahrzeuge“ und „Buße“ ist die „Reue“, zumindest in Deutschland! Ruina montium (Diskussion) 16:42, 3. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

In der Schweiz wird das ß nicht verwendet. "Busse" bedeutet "Buße". Für schweizbezogene Artikel gilt die entsprechende Schreibweise. Sandstein (Diskussion) 21:33, 3. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

NeoFaschismus

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klingt zwar toll, erinnert mich aber irgendwie an DDR, wo man das Wort National-Sozialismus auch gern vermied. Heute nennt man die Brüder meist Neonazi. Und "Holocaust-Leugner" und Neonazis mögen zwar eine grosse Schnittmenge haben, identisch sind sie deshalb noch nicht. Was die Meinungsfreiheit betrifft: Ja, es ist eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Du kannst das mit Rücksicht auf "höhere Ziele" gut finden, andere finden es schlecht, und nicht nur Rechtskonservative. --Négrophile 22:00, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Ich verstehe Deine Argumente zwar nicht ganz, habe den Untertitel aber der Einfachkeit halber ganz entfernt: wie Du sagst, sind Holocaust-Leugner und Neonazis nicht notwendigerweise identisch.
Zur Meinungsäusserungsfreiheit: Dass die Rassismus-Strafnorm eine Beschränkung derselben darstellt, bestreitet niemand. Auch die strafrechtlichen Verbote der Ehrverletzung, der falschen Anschuldigung, des Geheimnisverrates etc. sind ja Beschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit. Die politische Diskussion dreht sich darum - und das verdeckt Deine Änderung - ob diese Beschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit gerechtfertigt ist, um die Menschenwürde der von Rassismus Betroffenen zu schützen. Zu dieser Frage gibt es geteilte Meinungen, auf die wir hinweisen können. Sandstein 07:37, 31. Okt. 2007 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 15:42, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Markiert. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:17, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Artikel 171c des Militärstrafgesetzes

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Könnte jemand diese Gesetzesartikel im Wikiartikel ergänzen, wenn schon darauf hingewiesen wird? (oder hat dieser den exakt gleichen Text wie 261bis?) --93.228.79.181 15:47, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Umbenennung

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Ich schlage vor, das Lemma nach Rassismus-Strafnorm (Schweiz) zu verschieben. (nicht signierter Beitrag von 78.53.157.230 (Diskussion) 12:48, 8. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Sehr sinnvoll, da es im Artikel nur um Gesetze der Schweiz geht. --89.204.130.63 02:23, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Zwei Co-Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern sind wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden

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https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/obergericht-bestaetigt-urteil-zwei-berner-politiker-wegen-rassendiskriminierung-verurteilt --Fonero (Diskussion) 21:26, 6. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Diskriminierung und Aufruf zu Hass - Abschnittsüberschrift (erl.)

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Diskriminierung und Aufruf zu Hass dürfe eher die Überschrift des Abschnitte sein, der nur diesen Artikel enthält und nicht die Überschrift zum Artikel selbst. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:10, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Worum geht es genau? Um Artikel_261bis_StGB#Aufruf_zu_Hass_und_Diskriminierung_(Abs._1)? Was soll daran geändert werden? --Sandstein (Diskussion) 13:25, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Nein, es geht mir lediglich um den Wortlaut im Gesetz und um Artikel 261bis StGB#Wortlaut. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:29, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Danke, ich habe die Darstellung der aktuellen Fassung von https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#book_2/tit_12/lvl_u10 angepasst. --Sandstein (Diskussion) 15:27, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Danke. In der PDF-Fassung sieht es auch eher nach einer Überschrift/Erläuterung zu dem einzelnen Artikel aus. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:13, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:45, 19. Dez. 2022 (CET)