Diskussion:Arztausweis

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Elektronischer Heilberufsausweis

Nahezu nichtssagend

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Der Inhalt des Artikels geht kaum über das hinaus, was man sich aus dem Namen ohnehin ableiten kann. Interessant wäre beispielsweise, ob der Arztausweis international gültig ist, ob ausländische Arztausweise in Deutschland anerkannt werden, etc. --Cyberhopser (Diskussion) 13:38, 22. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Falls das nicht nur eine Anregung zum Schreiben war: Die Ausweise gelten nur national. Deshalb soll es ja den rein virtuellen Europäischen Berufsausweis geben. --Prolaps (Diskussion) 20:21, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Elektronischer Heilberufsausweis

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Laut dem Inhalt des Artikels Elektronischer Heilberufsausweis handelt es sich beim elektronischen Arztausweis sehr wohl um eine Form des elektronischen Heilberufsausweises. Insofern erschließt sich mir der letzte Satz des Artikels nicht. --Prolaps (Diskussion) 20:28, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Wurde erst kürzlich von Benutzer:Dr. Hartwig Raeder eingefügt, daher ein Ping zur Info. --тнояsтеn 22:36, 4. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, Du hast vielleicht Recht. Zumindest gibt es zwei gleichberechtigte verschiedene Bezeichnungen für vielleicht dieselbe Karte. Die Karte kommt von der Ärztekammer und heißt Arztausweis. Sie kann von der Kammer kostspielig und aufwändig aufgerüstet werden. Erst danach bekommt sie von der Kassenärztlichen Vereinigung einen neuen Namen. Das ist aber nur eine Vermutung von mir, für die es keine belastbaren Quellen gibt. Das muss dann belegt werden. Dann muss der von Dir kritisierte Satz korrigiert werden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:44, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Dann wäre der Begriff Heilberufsausweis quasi der Oberbegriff für ganz viele Ausweise aller Heilberufe. Gibt es dann auch Apothekerausweise, Sanitätsfachgeschäftsinhaberausweise, Kinderundjugendlichenpsychotherapeutinnenausweise, Orthopädieschuhmachermeisterausweise und so weiter? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:28, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Falsch! Die Belegpflicht liegt beim Autor (siehe 3. Grundsatz). Ohne Beleg, dass es die 3 unterschiedliche Entitäten von Ausweisen gibt, ist der letzte Satz zu entfernen.
Und ja, es gibt für die verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen entsprechende Ausweise bzw. diese sind in Planung.Gruß --Prolaps (Diskussion) 16:20, 5. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Du hast Recht, ich habe keine Belege. Bei dem behördlichen Durcheinander gibt es aber auch kaum belastbare und zitierfähige Sekundärquellen. Ich halte den letzten Satz für sinnvoll. Ich entferne ihn nicht. Du hast aber Recht, er muss entfernt werden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 17:42, 5. Jun. 2018 (CEST)Beantworten