Diskussion:Asylstadt

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 46.114.154.206 in Abschnitt Wie stehen eigentlich die „Zufluchtstürme“…

fehlende Belege

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Folgende Sätze bedürfen weiterer Erklärung bzw. Belege:

Einführung: "Die biblische Gesetzgebung hat dies nach und nach immer stärker eingeschränkt und schließlich ganz abgelehnt."

Abschnitt Priestergesetz: "Seine Haftdauer war also an die Lebenszeit seines Richters gekoppelt."

-->Es wurden 6 Asylstädte benannt, die teils von Mitgliedern der Priestersippe, teils von den anderen levitischen Sippen bewohnt waren. (vgl. Jos.21,13.20f.27.32.34+36.38) In Jos.20,4 wir explizit erwähnt, dass die Ältesten der jeweiligen Stadt, über die Aufnahme eines asylsuchenden Totschlägers entscheiden sollten.

"sein Land wurde während seiner Haft nur verpachtet." Eine (zwingende oder auch nur wahrscheinliche) Verpachtung des Landes wird nicht erwähnt. Es ist davon auszugehen, dass der Landbesitz i.d.R. von der restlichen Familie/Verwandtschaft weiterbewirtschaftet wurde.

Abschnitt Deuteronomium: "Verfolgte mussten geschützt werden, bis sie eine Asylstadt erreicht hatten. Unterwegs wurde jeder Israelit mit für ihr Leben haftbar gemacht." --Tired of Thorns (Diskussion) 21:37, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

sieht im moment noch komisch aus, aber wenn die Hamster wieder rennen, ist auch die artikelhistorie wieder in der richtigen reihenfolge und dann sieht man den artikel auch wieder ;-) --BLueFiSH ?! 04:42, 16. Apr 2005 (CEST)

vorsätzlicher Mord, versehentlicher Totschlag

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In dem ersten Abschnitt steht Folgendes:"...vorsätzlichem Mord und versehentlichem Totschlag unterschieden."

Hierbei ist die Wortwahl falsch, da nach deutschem Strafrecht "seit jeher" sowohl Mord als auch Totschlag vorsätzliche Taten sind vgl. §§ 15, 211, 212 dtsch-StGB. Die versehentliche Tötung heißt fahrlässige Tötung; § 222 StGB. In Deutschland ist der Totschlag der Grundtatbestand jeder vorsätzlichen Tötung; der Mord seine Verschärfung (Qualifizierung).

Auch nach österreichischem Recht sind Mord und Totschlag Vorsatztaten, wobei dort der Mord der Grundtatbestand ist und der Totschlag die mildere Tat (Priviliegierung); vgl §§ 5, 7 Absatz 1, 75, 76 ö-StGB. Also gerade umgekehrt zu der Rechtslage in Deutschland. Die versehentliche Tötung eines Menschen heißt dort auch fahrlässige Tötung; § 80 ö-StGB.

Ebenso sind in der Schweiz Mord und Totschlag Vorsatztaten;Art. 12 Absatz 1 u. 2; 112; 113 ch-StGB. Wobei der Mord die Qualifizierung zur vorsätzlichen Tötung ist; während der Totschlag die Privilegierung zur vorsätzlichen Tötung ist. Eine ungewollte Tötung eines Menschen heißt dort auch fahrlässige Tötung; Art. 117 StGB.

Im deutschsprachigen Raum gibt es daher keinen versehentlichen Totschlag.

Die Formulierung vorsätzlicher Mord ist im deutschsprachigen Raum ein Pleonasmus, da Mord immer vorsätzlich ist. Man trifft auf diese Formulierung in vielen ins Deutsche übersetzte Filme aus dem anglo-amerikanischen Raum. --2.246.32.25 22:44, 19. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

die ausschließliche Reduzierung auf die historische, biblische Variante entspricht nicht der heutigen Realität - Asylstadt heute:

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USA sanctuary city

UK: city of sanctuary

--Über-Blick (Diskussion) 05:55, 14. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Wie stehen eigentlich die „Zufluchtstürme“…

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In Albanien „gilt“/wird, wie es heißt, immer noch ein uraltes Gesetz gepflegt das u.a. Blutrache vorsieht. (Kanun? Ich kenne die richtige Schreibweise nicht)

Vor den Rächenden kann sich in bestimmte Türme geflüchtet werden.

Würden diese nicht hier herein passen? Oder zumindest ein Hinweis auf die entsprechende, sofern existiert, Wikipediaseite?

Kurze Antwort wäre toll! --46.114.154.206 11:00, 18. Mai 2023 (CEST)Beantworten