Diskussion:Außengeld

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 41.66.98.151 in Abschnitt Problemverschlingung - öffentlicher Sektor

Problemverschlingung - öffentlicher Sektor

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Außengeld, so heißt es in dem Lemma, seien Forderungen der Privaten gegenüber dem öffentlichen Sektor und eine/jede[?] Zentralbank zähle zum öffentlichen Sektor - das halte ich für einerseits irreführend und andererseits für falsch. Eine ZB ist üblicherweise nicht 100% in der Hand des Staates (öffentlicher Sektor). CGB --41.66.98.151 10:50, 13. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Nachtrag: Kauft die Zentralbank den Geschäftsbanken Forderungen ab (Monetarisierung bzw. Stichwort Primärliquidität), stellt die Zentralbank (Außen-)Geld zur Verfügung, dem stehen aber Verbindlichkeiten gegenüber. Wenn es Verbindlichkeiten des Staates sind, so die Theorie, wäre es "echtes" Außengeld (lt. Theorie), weil die Forderungen der ZB an den Staatshaushalt beide innerhalb des öffentlichen Sektors lägen. Aber selbst in diesem Fall wäre die Aussage der EZB (2017) "Der Unterschied zwischen Außen- und Innengeld ist, dass Außengeld Forderungen einer Volkswirtschaft darstellen, denen keine Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüberstehen."[1] falsch!
Fall 2: Stehen den den Geschäftsbanken abgekauften Forderungen allerdings Verbindlichkeiten des Privatsektors gegenüber, dann wäre dies keine Schaffung von Außengeld. Ich denke, dass das ausdifferenziert werden müsste. Noch eine Frage: Haftet der Staatshaushalt für die Verbindlichkeiten der Zentralbank? Oder anders gefragt: Ist die Zentralbank vom guten Willen des Finanzministers des jeweiligen Staates abhängig? Und wie korrelieren die Begriffe Außengeld/Innengeld zu Öffentlichem Geld/Privatgeld (neuerdings durch die EZB im Rahmen der geplanten Einführung von digitalem Euro bzw. CBDCs gerne verwendet)? --41.66.98.151 12:38, 13. Mär. 2024 (CET)
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