Diskussion:Außenwirtschaftsgesetz
wer hat für diese Seite bislang den "Hut" auf? Ich würde gerne erheblich aktualisieren.Franz Romer 16:05, 4. Dez. 2006 (CET)
Außenwirtschaftsgesetz (Österreich)
BearbeitenIn Österreich gibt es seit 2011 ein gleichnamiges Gesetz [1]. Sollte der Artikel daher nicht nach "Außenwirtschaftsgesetz (Deutschland)" verschoben und durch eine Begriffsklärungsseite ersetzt werden? --Zeitlupe (Diskussion) 11:25, 10. Okt. 2013 (CEST)
Prüfungsvorbehalt bei Schlüsseltechnologien
BearbeitenDa einiges in diesem Artikel mich überraschte, wollte ich mich anhand des Wikipedia-Artikels zum AWG schlau machen. Doch leider finde ich zu der laut Ministerium eindeutigen Rechtslage praktisch nichts im Artikel. Gibt es im AWG einen Prüfungsvorbehalt beim Verkauf von Unternehmen mit "Schlüsseltechnologien"? Betrifft das jeden Eigentümerübergang, auch wenn sich alles im Inland abspielt, d.h., schon die Tatsache, dass der neue Eigentümer Chinese ist, macht den Sachverhalt einschlägig? --217.226.72.252 10:09, 3. Nov. 2016 (CET)
- Details zu Gesetzen finden sich oft den dazugehörigen Verordnungen, hier der AWV. --Hsgfskj4 (Diskussion) 15:02, 3. Nov. 2016 (CET)
- Der Text der Verordnung ist in der Tat eindeutig, die Prüf- und Untersagungsbefugnisse (für mich überraschend) weitreichend. Vielen Dank! Vielleicht kann der Artikel noch etwas laienfreundlicher werden. Mir z.B. war nicht klar, dass unter Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern auch Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen von Unternehmen fallen, und wie tiefgreifend in diesem Fall die Befugnisse des Staates sind -- die Verordnung stellt ja nicht einmal auf die Landesgrenzen ab ("Außenwirtschaft"), sondern auf die Staatsbürgerschaft potenzieller neuer Eigner. --217.226.72.252 17:11, 3. Nov. 2016 (CET)