Diskussion:Aufbewahrungspflicht
Was ist mit Eingangsrechnung und Lohnbelege. Ich habe eine CD mit Aufgaben für Zwischenprüfung. Dort steht 6 Jahre, aber Eingangsrechnug ist ein Rechnung!!!
Es fehlt der Hinweis handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht. Daneben existiert die steuerliche Aufbewahrungspflicht (§§ 20, 22 UStG, 63 UStDV, 146 ff AO) (nicht signierter Beitrag von 217.7.195.227 (Diskussion) 13:05, 31. Aug. 2010 (CEST))
Quellen bitte
BearbeitenIm Artikel steht jetzt: "Folgende Unterlagen müssen aufbewahrt werden: ... Handels- und Geschäftsbriefe in jeder Form". Aus welchem Gesetz oder Verordnung soll sich diese Pflicht ergeben? Das erscheint mir - so pauschal - fragwürdig. Bitte Belege angeben, auch für die anderen Pflichten! --Bernd.Brincken (Diskussion) 19:39, 23. Nov. 2019 (CET)
- Die zugrunde liegenden Gesetze stehen zu den entsprechenden Gesetzestexten verlinkt gleich in der Einleitung. Baustein wieder raus.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 04:12, 24. Nov. 2019 (CET)
GoBD erwähnen
BearbeitenHallo,
im Artikel steht:
„Alle Aufbewahrungsformen müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Für elektronisch vorgehaltenes Material sind die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen einzuhalten.“
Ist dies nicht veraltet und widerspricht dem Artikel zur GoBD? Meines Wissens nach sind die GoBD der heutige Maßstab und hilfreich/nützlich, jedoch nicht für Unternehmer oder Privatpersonen verbindlich, da diese keine Gesetz sind. Vielleicht kann das jemand mit mehr Fachwissen überprüfen und bei Bedarf abändern.
Vielen Dank und viele Grüße --Sumpfbefreier (Diskussion) 14:47, 2. Jun. 2020 (CEST)