Diskussion:Aufenthaltsberechtigung
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Opihuck in Abschnitt Verschiebung
Verschiebung
BearbeitenDie Verschiebung ist grundlos erfolgt und auch sachfremd. Aufenthaltsberechtigung ist ein deutschlandbezogener Begriff, den die österreichische und Schweizer Rechtsordnung nicht kennt. Gibt es einen Begriff nur in einem DACH-Land, wird nach den Regeln des Portals/Recht kein Länderzusatz angefügt. Ich beabsichtige daher, das Lemma zurückzuverschieben. Die derzeitige Weiterleitung unter Aufenthaltsberechtigung ist zudem haarsträubend und muss gelöscht werden. erledigt --Opihuck 10:31, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Durch Artregor erledigt, danke. --Opihuck 23:04, 3. Jul. 2017 (CEST)