Diskussion:Aufenthaltsbestimmungsrecht

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Juliabackhausen in Abschnitt Inhalt des Aufenthaltsbestimmungsrecht:

Begriff Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Unter Sorgerecht wird der Begrif nicht erklärt, es wäre vielleicht Sinnvoll, ihm einen eigenen Artikel zu widmen.

(erledigt) Private Probleme

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Folgender Sachverhalt stellt sich da ; der 5 jährige Sohn lebt seit einem Jahr (seit Dezember 2005) bei dem Kindesvater, die Mutter hatte zuvor (Mai 2005) das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zugesprochen bekommen. Die Personensorge haben beide inne. Die Mutter war aber Ende 2005 einverstanden, dass der Junge beim Kindesvater lebt. Sie hatte dies mit Unterschriften zur polizeilichen Meldung , Kindergartenplatz , Schulanmeldung ... dokumentiert, eine schriftliche Übertragung des Aufenthalsbestimmungsrechts hat es aber nicht gegeben, da der Kindesvater die sich positiv veränderte Kommunikation zwischen ihm und der Mutter nicht durch ein neues juristisches verfahren hat gefährden wollen. Nun- Januar 2006 entscheidet die Mutter, dass der Sohn (ohne vorher sich mit dem Kindesvater abgestimmt zu haben), nun wieder bei ihr leben solle. Frage hier: Gibt es zu solchen Fällen oder ähnlichen bereits Rechtssprechungen und Urteile ?-- IP-Adresse

Wikipedia ist keine Auskunft. --Juliabackhausen 22:23, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Aufenthaltsbestimmungsrecht in der Praxis:

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Unteren Text möchte ich gerne in den Artikel einfließen lassen, spricht etwas dagegen?

Unterschied Gemeinsames / Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht:

Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht: Nach der Trennung der Eheleute bleibt es beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, wenn beide Elternteile in der gleichen Gemeinde wohnhaft bleiben. So können beide Elternteile gemeinsam bestimmen, wo sich das Kind aufhält (Kindergarten, Schule und bei alltäglichen Dingen muss keine Erlaubnis vom anderen Elternteil eingeholt werden, wie schwimmen gehen, Kino, Wandern oder verschiedene Orte aufsuchen. Lediglich Urlaub sollte, Auslandsurlaub muss, abgesprochen werden).

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht: Verzieht ein Elternteil mit dem Kind aus der Gemeinde, und erringt vor Gericht durch einen Beschluss das alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird der andere Elternteil de fakto vom Kind entrechtet (es wird vom verwaisten Elternteil gesprochen, hauptsächlich betrifft es die Väter). Beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nicht ohne weiteres mit dem Kind verzogen werden. Der andere Elternteil hat, bis eine Umgangsregelung getroffen wird (privat oder vor Amtsgericht), kein Recht mehr das Kind zu sehen. Wenn der andere Elternteil einem Treffen zustimmt, bestimmt dieser die Zeitdauer und den „Aufenthalt des Treffens“. D.h., der Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht darf das Kind ohne Zustimmung nicht einmal mehr mit nach Hause (z.B. ins heimische Kinderzimmer) nehmen, oder den Ort und Zeitrahmen des gemeinsamen Nachmittages bestimmen. Abweichungen von der vorgegebenen Aufenthaltsbestimmung können geahndet werden (Abweichungen vom aufgegebenen Plan sind auch: Einkaufen, Eis essen, oder schwimmen gehen etc.)

Die Zusprechung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht zu einem Elternteil begünstigt sehr stark einen tiefgreifenden Konflikt zwischen den Elternteilen und es folgen darauf häufig jahrelange erbitterte Rechtsreitereien die letztendlich zu Lasten des Kindes gehen. Der andere Elternteil hat schlicht „nichts mehr zu verlieren“. Außer ein Elternteil verzichtet „freiwillig“ auf das Kind (d.h. Aufenthaltsbestimmungsrecht), dieses sind in der Regel die Männer (50 %). Männer scheuen in der Regel den Konflikt mit der Mutter, da diese nach einem negativen Ausgang das Kind stark dem Vater entziehen (bzw. entwöhnen) kann.

Die Zusprechung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht zu einem Elternteil führt zu einer sehr einseitigen Bevorzugung des Elternteiles, hier ist eine Gesetzesreform mehr als angebracht, da es den anderen Elternteil vom Kind entrechtet.

Erhält die Frau das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, ziehen 60% der Frauen ziehen innerhalb der ersten 6 Monate weg, um das Kind vom anderen Elternteil physisch weiter zu entfernen und die Vater- Kind Bindung zu entfestigen. Wer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, kann hinziehen wo sie will, auch ins Ausland. Seit 2004 steigt der Anteil der Frauen rapide an, die versuchen die Kinder dem Vater ganz zu entziehen, dieses betrifft besonders die „guten Väter“ die sich redlich um ihre Kinder bemühen.

Daten und Fakten habe ich Zeitungsartikeln entnommen. Findet jemand die Quellen? Ich bin z.Z. auf der Suche danach. Alle Quellen aus: DieWelt und Hannoverische Allgemeine Zeitung von Herbst 2007 bis Juli 2008.


Ich bin dagegen, dies so aufzunehmen, da mir die Darstellung zu einseitig ist. Vielfach berichten Mütter darüber, dass das geteilte Sorgerecht nach einer Trennung von Vätern zur Einmischung in ihr Leben missbraucht wird und sie sich vom Gesetz alleingelassen bzw. ausgeliefert fühlen. Verständlich macht dies ein Zitat von Sybilla Flügge, die auf dem Kongreß 'Gemeinsames Sorgerecht - Zwischen Ideologie und Realität, 1992, über die Geschichte der elterlichen Gewalt referierte: "Wenn die Person, die entscheidungsbefugt ist, mit der Person, die die Betreuungsleistung erbringt, nicht identisch ist, so liegt entweder ein Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis, ein Dienstvertrag oder ähnliches vor, oder es handelt sich um ein pures Herrschaftsverhältnis.". Die Medaille hat also durchaus zwei Seiten. Ich schlage daher vor:

Angesichts dessen, dass oftmals direkt nach der Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts die Berechtigten mit den Kindern in andere Städte verziehen, besteht der Verdacht, dass die derzeitige gesetzliche Regelung in vielen Fällen nicht geeignet ist, wirklich zur Befriedung der Familien beizutragen.


Ich bin dafür Ich bin dafür, da ich den Gründen zum Teil aus eigenen Erfahrungen bepflichte, ausserdem sind die Contra-Argumente polemisch und feministisch. Meine Erfahrung ist die, dass es Männer gibt die unter der Trennung vom Kind leiden, da die Mütter nach der Trennung das Kind als ihr Eigentum haben ollen und es den Vätern wegnehmen wollen. --79.202.68.171 00:44, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Inhalt des Aufenthaltsbestimmungsrecht:

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Den folgenden Abschnitt möchte ich gerne wieder in den Artikel aufnehmen, da er exakt und verständlich verdeutlich was das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet. Das ist nur Zeit nicht der Fall (bitte als konstruktive Kritik aufnehmen). Das kommt auf jeden Geschiedenen mit Kindern zu, wenn die Kindesmutter 5 Km aus der Gemeinde wegzieht (und vor Gericht Erfolgt hat). Spricht etwas dagegen? Wenn nein, bitte Artikel aufnehmen.

Im engen Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steht die Regelung des § 1687 BGB, der die Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei dem Vorliegen von gemeinsamen Sorgerecht bei Trennung der Eltern bzw. gerichtlicher Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an ein Elternteil regelt. Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind bspw.: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegneheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind.

Dieser Abschnitt ist momentan im Artikel und ziemlich unpassend für den Artikel, weil er haufenweise Dinge mischt, die mit dem Artikel-Lemma nichts zu tun haben.--Juliabackhausen 22:23, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Kindesentführung

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Habe gestern so einen Quatsch über eine Familie gesehen, bei der die Mutter die Kinder entführt hat. Wie ist die rechtliche Grundlage? Die kommt in diesem Artikel eher zu kurz. --91.58.62.79 11:02, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten