Diskussion:Aufschlag

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2001:A61:2B66:7E01:CCBD:4F49:5C8:8966 in Abschnitt Finanzieller Zusammenhang

Noch eine Bedeutung

Bearbeiten

Vielleicht als regionale Verwendung (Sachsen?) bin ich auf die Bedeutung "Konzept" gestoßen (Originaltext: "ich habe nun einen ersten Aufschlag für eine Stellungnahme formuliert"). Ich will das nur mal anmerken. --Mondrian v. Lüttichau 09:59, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

und noch eine (regionale?) Bedeutung: zumindest im Westerwald ist "Aufschlag" ein Synonym für das Richtfest. 193.141.220.21

Unter Richtfest wird es Aufschlagfest bezeichnet. Meinst du das? --Of (Diskussion) 15:24, 19. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, genau das, abgekürzt halt "Aufschlag". Vielleicht sollte man hier einen Link auf Richtfest einfügen. --193.141.219.36 09:33, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Finanzieller Zusammenhang

Bearbeiten

Zumindest zur Zeit der Monarchie gab es z. B. in Bayern kgl. Aufschlagverwalter. Also man merkt schon, es geht in Richtung Steuern und Abgaben. Die Bedeutung wird noch nicht erwähnt: Aufschlag - staatliche Abgabe oder so. Wäre die Frage nach der spezifischen Bedeutung des Begriffs "Aufschlag" damals. (das bereits verlinkte "Zulage" trifft hier wohl nicht). --2001:A61:2B66:7E01:CCBD:4F49:5C8:8966 08:20, 23. Nov. 2019 (CET)Beantworten