Diskussion:Aufschlag
Noch eine Bedeutung
BearbeitenVielleicht als regionale Verwendung (Sachsen?) bin ich auf die Bedeutung "Konzept" gestoßen (Originaltext: "ich habe nun einen ersten Aufschlag für eine Stellungnahme formuliert"). Ich will das nur mal anmerken. --Mondrian v. Lüttichau 09:59, 29. Mär. 2011 (CEST)
und noch eine (regionale?) Bedeutung: zumindest im Westerwald ist "Aufschlag" ein Synonym für das Richtfest. 193.141.220.21
- Unter Richtfest wird es Aufschlagfest bezeichnet. Meinst du das? --Of (Diskussion) 15:24, 19. Apr. 2018 (CEST)
- Ja, genau das, abgekürzt halt "Aufschlag". Vielleicht sollte man hier einen Link auf Richtfest einfügen. --193.141.219.36 09:33, 26. Apr. 2018 (CEST)
Finanzieller Zusammenhang
BearbeitenZumindest zur Zeit der Monarchie gab es z. B. in Bayern kgl. Aufschlagverwalter. Also man merkt schon, es geht in Richtung Steuern und Abgaben. Die Bedeutung wird noch nicht erwähnt: Aufschlag - staatliche Abgabe oder so. Wäre die Frage nach der spezifischen Bedeutung des Begriffs "Aufschlag" damals. (das bereits verlinkte "Zulage" trifft hier wohl nicht). --2001:A61:2B66:7E01:CCBD:4F49:5C8:8966 08:20, 23. Nov. 2019 (CET)