Diskussion:Auftrag

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Bearbeitungen

Nicht-Rechtliches

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Bin auf der Suche nach "Mission" hier gelandet. "Auftrag" hat auch eine nicht-rechtliche Bedeutung und wird in diesem Sinne zum Beispiel von Unternehmen oder Organisation verwendet. Ließe sich das hier einbinden? Wäre dazu ein neuer Artikel und eine Begriffsklärungsseite nötig? 200.56.76.90 22:27, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Rechtliches

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Die vorgeblich juristische Auslegung ist völliger Blödsinn. Hier muss ein Jurist mal drüberpeilen. Jedenfalls kann mich zivilrechtlich niemand verpflichten irgend was zu tun, ohne dass ich es bestätige - alles Kriterien die im Absatz fehlen. Yotwen 15:40, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Vor Deinen Änderungen war der Artikel nicht falsch; die von Dir bemängelten Kriterien stecken implizit vollständig im Begriff "Rechtsgeschäft". --[Rw] !? 10:54, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Die derzeitige Definition Der Auftrag ist eine Aufforderung an eine andere Person, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. ist sicher unzureichend. Gliedern wir die Kriterien, dann haben wir:
  • Aufforderung an jemanden (oder etwas) - OK
  • an eine andere Person - unvollständig, ergänze Körperschaften oder informationsverarbeitende Maschinen
  • eine bestimmte Handlung - besser "Aktivität" anstelle von "Handlung"
  • vorzunehmen - unvollständig: ergänze ..."oder zu unterlassen"
...und wenn du das getan hast, dann grenze auch vollständig gegen Bitte und Wunsch ab. Dafür habe ich die Terminierung eingeführt, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn du denn Kriterien zur Hand hast. Yotwen 12:02, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Der Auftrag muss nicht allumfassend im ersten Satz definiert werden, der Artikel darf auch mehrere Sätze haben. Es reicht aus, im ersten Satz eine ganz allgemeine Definition zu geben. Zu Deinen einzelnen "Verbesserungsvorschlägen":
  • Körperschaften sind bereits vom Begriff "Personen" umfasst, und um "Aufträge" an "informationsverarbeitende Maschinen" geht es im Artikel nicht.
  • Was soll an "Aktivität" besser sein als an "Handlung"? M.E. ist "Handlung" besser, denn damit werden gegenüber "Aktivität" beispielsweise auch die Aufträge, etwas zu unterlassen, erfasst. Übrigens auch ohne dass man das ausdrücklich dazu schreibt.
  • Ein Auftrag umfasst eine Frist nur dann, wenn diese Frist vereinbart wird, sonst nicht.
Du solltest Dir einmal anlesen, wie die allgemein zur Definition eines Auftrags verwendeten Begriffe ihrerseits definiert werden.
--[Rw] !? 15:32, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Stimmt. Ich habe nie gefordert, dass der erste Satz eine vollständige Defintion enthalten muss. Wo nimmst du das her?
"Körperschaften" sind nur dann im Begriff "Person", wenn ich die juristische Auslegung verwende. Selbst dann sollte der Klarheit wegen das Attribut "natürliche und juristische" hinzugefügt werden.
Woher weiss Oma, dass informationsverarbeitende Maschinen ausgeklammert sind? Das wird bisher nicht klar.
Handlung ist ein juristisch definierter Begriff. Wenn du in deiner mir arrogant erscheindenen Schreibweise mitteilst, mich in "Definitionen einzulesen" so ist das (nach deiner Definition) ein Auftrag. Wenn ich dich auffordere deine von mir empfundene Arroganz zu überdenken, so ist das kein Auftrag, da es keine Handlung erfordert (aber sehr wohl eine Aktivität oder Tätigkeit) - es ist keine sichtbare Veränderung deines Verhaltensmusters erkennbar. Genauso ist dann "Bleib Sitzen" kein Auftrag.
Die Fristenforderung stammt aus den Regeln, wie man "Gute" Aufträge erteilt (SMART). Sie ist in der Tat nicht zwingend erforderlich, wird aber als Nebenmerkmal bei der Unterscheidung "Bitte" oder "Wunsch" zu "Auftrag" oder "Befehl" verwendet. Deine Aussage zur Frist ist logisch richtig, wenn auch sachlich falsch - du sagst "vereinbart", was nach deiner Definition nicht im Begriff Auftrag enthalten ist.
Ich bin immer noch der Meinung, dass eine Abgrenzung zu verwandten, ähnlich verwendeten Begriffen stattfinden muss, insbesondere: Bitte, Wunsch, Befehl, Aufforderung. Yotwen 07:41, 26. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Kann vielleicht jemand die Abschnitte rund um

so dass bei einem „Auftrag“ im allgemeinsprachlichen Sinne häufig kein Auftrag, sondern ein Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag vorliegt.

und

Der Begriff „Auftrag“ wird auch in der Rechtssprache nicht nur für den Vertragstyp des Auftrags verwendet, sondern bezeichnet vielfach auch die Übertragung entgeltlicher Leistungen im Rahmen verschiedener anderer Vertragstypen (Dienstvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag).

sinnvoll zusammenführen? --[Rw] !? 10:54, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Überarbeiten: Begriffsklärung!

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An dieser Stelle muss dringend eine Begriffsklärung eingerichtet und der Artikel entsprechend geteilt werden (WP:BKL). So geht das nicht. Im Übrigen steht in dem Artikel, dass Bauaufträge unentgeltlich auszuführen sind. Spätestens das zeigt wohl, dass hier verschiedene Begriffe vermischt sind. --Lax 17:36, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bearbeitungen

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Ich habe den Artikel in einen für Juristen (und damit auch für die Allgemeinheit) grundtragfähigen Zustand (rück-)versetzt. Wenn die Parameter für einen Artikel bestimmt sind, lassen sich auch Weiterungen wieder sinnvoll vornehmen. --Stephan Klage (Diskussion) 14:14, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten