Diskussion:August Kobus

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Nixx in Abschnitt Gliederung der NSDAP-Kreise

Gliederung der NSDAP-Kreise

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Stimmte das Gebiet der NSDAP-Kreise mit jenem der staatlichen Landkreise überein? Zur fraglichen Zeit gehörte nämlich Freilassing nicht zum damaligen Landkreis Berchtesgaden sondern zum Landkreis Laufen. Bei Übereinstimmung von NSDAP-Kreis und Landkreis hätte Freilassing nicht zum Gebiet des Kreisleiters von Berchtesgaden gehört, sondern zu dem Gebiet des Kreisleiters von Laufen. --Nixx 23:15, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Antwort kann man unschwer im Urteil nachlesen: burgomeister and ortsgruppenleiter of Freilassing, im Kreis Laufen upper Bavaria und weiter unten steht Bernhard Stredele, the Kreisleiter from Berchtesgaden (siehe angeg. Literatur) Gruß-- Roll-Stone 23:29, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Soll das heißen, die Gliederung der NSDAP-Kreis entsprach jenen der Landkreise, sprich, wenn die Verteidigung von Kobus zugetroffen hat, so hat Stredele außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches gehandelt? --Nixx 23:21, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten