Diskussion:Augustin Strauch

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 86.56.71.191 in Abschnitt Zu Genealogie

Zu Leben

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1. Im 2. Absatz steht: "Da er von seinem Landesherrn ein ... Stipendium erhalten hatte, wurde er von diesem ... in seine sächsische Heimat zurückberufen." Ein Geber eines Stipendiums ist i. A. nicht berechtigt, den Empfänger des Stipendiums zurückzuberufen.
Daher besser: "Er hatte von seinem Landesherrn ein ... Stipendium erhalten und wurde von diesem ..."
Von: R. H., Berlin

2. Im 3. Absatz steht: "Nachdem Strauch auch im Sommersemester 1643 und 1659 das Rektorat ... verwaltet hatte, wurde er 1652 ..."
2a. War er 1659 auch im Sommersemester Rektor? Dann müsste dort stehen: "in den Sommersemestern".
2b. Er hatte 1659 das Rektorat verwaltet. Wie konnte er dann nachdem 1552 durch ...?
Von: R. H., Berlin

3. Im 3. Absatz steht: "... musste sein akademisches Lehramt aufgeben. Von diesem wurde er als kursächsischer Geheimrat ... verwendet." Sicherlich hat nicht sein Lehramt dies gefordert, sondern sein Kurfürst.
Von: R. H., Berlin

4. Im 3. Absatz lautet der letzte Satz: "Während einer Gesandtschaft ... verstarb er." Das ist unverständlich.
Von: R. H., Berlin (nicht signierter Beitrag von 86.56.71.193 (Diskussion) 21:23, 18. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Zu Genealogie

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Bei Tochter Dorothea Sophia Strauch (1647-1710 steht: "... verh. ... Dr. der Rechte, brandenburgischer Hof und Justizrat...". Richtig: hinter Hof einen Bindestrich.
Von: R. H., Berlin (nicht signierter Beitrag von 86.56.71.191 (Diskussion) 01:30, 20. Sep. 2013 (CEST))Beantworten