Diskussion:Ausleihe

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Explosivo in Abschnitt Kosten

Ist die Ausleihe nun das Verleihen (Tätigkeit) oder die Verleihstelle (Gegenstand) selbst? Bei Nutzung für beide Möglichkeiten sollte dies richtig angegeben werden. Außerdem heißt es deutsch richtig "Leihzwang" oder besser "Ausleihzwang". (nicht signierter Beitrag von 88.72.54.208 (Diskussion) 13:23, 2. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Kosten

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Der letzte Absatz ist zu einseitig. Einmalige Aufnahmegebühren? Das ist ja ein Traum! Ich kenne nur jährliche Gebühren.--Explosivo (Diskussion) 20:14, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten