Diskussion:Ausschlusskriterien bei der Blutspende

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 89.206.82.38 in Abschnitt Toter Link

68 Jahre in Deutschland?

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Irgendwie scheint diese Grenze in Deutschland aufgehoben zu sein - mein Vater (Baujahr 1938) geht immer noch regelmäßig zur Blutspende beim DRK. Dort wurde ihm gesagt, dass er das problemlos machen darf, aber das DRK seinerseits ihn nicht mehr per Brief einladen darf (wie mich z.B.). Hat jemand genauere Informationen? --Mark Nowiasz 16:28, 10. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß, liegt das im Ermessen des Spendearztes, ob ein Spender jenseits der Altersgrenze noch zugelassen wird oder nicht. Es laufen ja auch Studien über ältere Blutspender, eine absolute Grenze scheint das nicht zu sein. -- Shizr 18:32, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
OK, wir sollten das dann auch so in den Artikel einbauen. --Mark Nowiasz 18:52, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Länderliste

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Gibt es irgendwo ein Liste der Länder bei denen man zeitweise Ausgeschlossen wird? -- 09:54, 14. Dez. 2009 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 78.34.50.103 (Diskussion | Beiträge) )

Homosexualität als Ausschlusskriterium?

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Ich bin seit einigen Jahren Blutspender und wurde bisher zu keinem Zeitpunkt nach meiner sexuellen Ausrichtung befragt worden. Auch auf den Formularen, die vor jeder Spende ausgefüllt werden müssen, befinden sich keine Fragen zu sexuellen Vorlieben. Lediglich nach häufig wechselnden Sexualkontakten wird man befragt. Auf der Informationsseite des DRK befinden sich ebenfalls keine Hinweise darauf, dass Homosexuelle nicht spenden dürften.

Aus diesem Grund empfehle ich, diesem Abschnitt aus dem Artikel zu entfernen, oder anhand von Nachweisen zu belegen.

Nachtrag:

Das Transfusionsgesetz von 2005 sieht in der Tat vor, MSM nicht zur Spende zuzulassen. Da auf diesen Aspekt in der Spender-Anamnese vor Ort nicht direkt eingegangen wird, ist das Gesetz an dieser Stelle in der Praxis nicht anwendbar.

Siehe dazu auch: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Haemotherapie_MSM_Erlaeuterung_final.pdf (nicht signierter Beitrag von 92.226.51.96 (Diskussion) 16:18, 18. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Mögliche Quellenangabe: Im Katharinenhospital in Stuttgart gibt es einen Bogen zum "vertraulichen Selbstausschluss". Dieser ist dafür gedacht, dass man, falls man obwohl ungeeignet aus sozialem Zwang Blut spenden geht, trotzdem noch die Blutspende vernichten lassen kann. Auf diesem wird u.a. nach wechselnden Sexualkontakten und Homosexualität gefragt und man soll in diesen Fällen "Vernichtung" der Blutspende ankreuzen. --Harry G (Diskussion) 11:54, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Deutschland

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Es wird nur eine Quelle des BSD HH genannt. Gibt es da nicht übergeordnete Richtlinien (z.B. Bundesärztekammer)? So ist das etwas zu speziell, ich meine es gibt sicher 2.000 Blutspendeorganisationen in Deutschland. Ich wette, jede hat andere Ausschlusskriterien. --93.133.243.101 10:40, 22. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Gilt das Ausschlusskriterium "Aufenthalt in Großbritannien 1980 - 1996" auch in Großbritannien?

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Weiss jemand, welche Auschlusskriterien in Großbritanien gelten? Denn wenn das in D und CH (und bestimmt auch in vielen anderen Ländern) geltende Ausschlusskriterium "Personen, die sich in der Zeit von 1. Januar 1980 bis 31. Dezember 1996 insgesamt länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich Großbritannien und/oder Nordirland aufgehalten haben (Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE))" auch dort gilt... tja, wer aus der dortigen Bevölkerung käme dann noch in Frage als Blutspender? Nur Einwanderer, die nach 1996 ins Land gekommen sind? Oder lauert etwa das britische Rote Kreuz an den Häfen und Flughäfen auf ausländische Touristen, um denen bei der Einreise gleich das Blut abzuzapfen? Kann ich mir eigentlich nicht wirklich vorstellen ;-) --212.7.179.226 14:14, 17. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Widerspruch: Hepatitis B

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Es gibt bzgl. Hepatitis B einen Widerspruch auf der Seite. Zum einen wird die "medizinisch dokumentierte Heilung von Hepatitis-B" unter "Zeitweilige Ausschlusskriterien" eingeordnet, zum anderen wird die nachgewiesene Hepatitis B-Infektion unter "Dauerhafte Ausschlusskriterien" gelistet. Und man darf wohl davon ausgehen, dass eine "medizinisch dokumentierte Heilung" von Hepatitis B eine nachgewiesene Hepatitis B Infektion voraussetzt. --85.176.63.223 22:50, 14. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ausschluß von der Blutspende bei MSM

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Entweder hier in das Lemma oder in ein spezielles neues (wie sollte das heißen?) sollte das aktuelle Urteil von April 2015 über die Zulässigkeit des Ausschlusses bei MSM aufgenommen werden. (Eine Übersicht zur Argumentation aus Sicht der Lehrmeinung findet man unter www.pei.de/DE/infos/patienten/sicherheit-blutprodukte/spenderausschluss-msm.html (kann da mal jemand einen klickbaren Link draus machen?).)

Zwei Fragen stellen sich mir in diesem Zusammenhang:

1. verstehe ich die epidemiologische Argumentation nicht so richtig (was nicht heißt, daß sie fehlerhaft sein müßte). Die wäre also erklärungsbedürftig.

2. verstehe ich nicht, was am Ausschluß von Männern mit homosexuellen Praktiken denn nun eigentlich diskriminierend sein soll. Eine Blutspende ist idealerweise eine altruistische, also nicht auf einen persönlichen Vorteil gerichtete Handlung. Ein solcher potentieller Vorteil kann also bei einem Ausschluß nicht entfallen, deswegen ist ein ausgeschlossener Spender durch den Ausschluß auch nicht benachteiligt (=diskriminiert). Insofern kann ich keine Beschwer erkennen, die Anlaß für ein juristisches Vorgehen geben könnte; eine Interessenabwägung ist also gar nicht erforderlich.

(Bei beiden Punkten geht es nicht um "Seelenmassage", also der Durchsetzung einer "orthodoxen Lehre", sondern darum, die Argumente und die Kritik darzustellen.) (nicht signierter Beitrag von 78.53.157.227 (Diskussion) 10:16, 1. Mai 2015 (CEST))Beantworten

1.200,- Euro im Jahr sind kein Pappenstiel. Abgesehen davon kann man alles altruistisch nennen, insbesondere Arbeit im Recyclingbereich, in der Altenpflege, sogar in der Politik. Tatsächlich ist es vernünftig oder nicht. Zudem sind deine anderen Beiträge ja auch nur Provokationen. −Sargoth 12:06, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Wer redet von bezahlten Blutspendern? Es geht hier nicht um bezahlte Arbeit, sondern um Spenden. Aha, wer keine Argumente hat, greift zu Unterstellungen und Beleidigungen. (nicht signierter Beitrag von 78.53.157.227 (Diskussion) )

Ich habe den unausgewogenen, in meinen Augen propagandistischen Beitrag von Lisa vom BSD wieder zurückgesetzt. −Sargoth 11:19, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo @Sargoth! Können wir mal darüber sprechen, inwiefern wir den Wiki-Eintrag https://de.wikipedia.org/wiki/Ausschlusskriterien_bei_der_Blutspende so vervollständigen können, dass erklärt wird, warum Bundesärztekammer und Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut MSM als Ausschlusskriterium festlegen? Kann ich dich außerhalb von Wikipedia irgendwie erreichen? (nicht signierter Beitrag von Lisa vom BSD (Diskussion | Beiträge) 10:13, 30. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Hallo Lisa vom BSD, nein, ich bin nicht außerhalb von Wikipedia erreichbar. Versuch doch hier mal eine neutrale Version zu entwerfen, die sowohl die Propaganda des Paul-Ehrlich-Instituts als auch die Stellungnahmen der Verbände der betroffenen diskriminierten Personen darstellt. Siehe WP:NPOV. Grüße −Sargoth 12:57, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo @Sargoth! Ich bin Deinem Rat gefolgt und habe - nach Rücksprache mit dem LSVD eine, den NPOV-Vorgaben entsprechende Ergänzung zu der in meinen Augen viel zu kurz greifenden Aussage, "MSM sind grundsätzlich von der Blutspende ausgeschlossen" erstellt. Das ist aktuell zwar gültiges Recht, allerdings stellt doch genau das Fehlen zusätzlicher Informationen (inklusive verschiedener Standpunkte) eine relevante Ergänzung zu einer als unbegründet und unveränderbar empfundenen Diskriminierung dar. Dass ich keine Benachrichtigung über die mehrfache Verwerfung meiner Beiträge erhalten habe bedaure ich sehr. Da ich mit meinem Anliegen an dieser Stelle wohl Deinem Wohlwollen ausgeliefert bin, meine eindringliche Bitte, mich wissen zu lassen, wie wir hier weiterkommen. Danke! Lisa (nicht signierter Beitrag von Lisa vom BSD (Diskussion | Beiträge) 08:45, 1. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Hallo Lisa vom BSD, da war ein wenig nachzuarbeiten. Eigentlich ist es immer noch nicht perfekt, siehe Zitierregeln, aber passt schon mal. Ich habe es in einen eigenen Abschnitt gepackt, damit die Liste übersichtlich bleibt. Grüße −Sargoth 09:20, 1. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo @Sargoth! Danke für die Nachbearbeitung und die Veröffentlichung! Das war mir ein wichtiges Anliegen. (nicht signierter Beitrag von Lisa vom BSD (Diskussion | Beiträge) 09:28, 1. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Frage

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Gibt es einen Mediziner, der mir eine Frage beantworten kann? Eine Frau mit der Blutgruppe 0 (Universalspender) und Rh-negativ war mit einem Rh-positiven Baby schwanger (Rhesus-Inkompatibilität). Sie hat bei der Geburt Rhesogam bekommen, damit beim Blutkontakt während der Geburt eine Antikörperbildung gegen den Rhesusfaktor verhindert wird. Gibt es danach in Blut der Frau eine anhaltende Veränderung, durch die sie als 0 Rh-negativ-Spenderin nicht mehr geeignet wäre? Sciencia58 (Diskussion) 11:29, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Haft

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Wer eine Haft verbüßt hat, egal wie rechtmäßig oder lange, darf lebenslang nicht mehr Blut spenden. Warum verschweigt dies der Artikel? 178.19.237.21 19:30, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Also das wäre mir neu. Und ich bin im Blutspende-Bereich tätig. Wo soll denn das bitte stehen? Von einem Begrenzten Zeitraum weis ich nur. In der Regel sind es 4 Monate. Ich habe jetzt mal Spende-Protokole im Internet durchforscht. Auch die sprechen von vier Monate. Z.b. Bei Punkt 18: https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/09_zentren/izg/pdf/Spende/SpFrauAntw.pdf --Natsu Dragoneel (Diskussion) 19:43, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Auch der Blutspendedienst West spricht bei Punkt 18 von 4 Monate und nicht von lebenslang: https://www.blutspendedienst-west.de/spenderfragebogen20171212/DRK_Blutspendedienst_West_Spenderfragebogen_neu_Muster.pdf --Natsu Dragoneel (Diskussion) 19:55, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Auch die Bundesärztekammer spricht nur von einem Zeitweiligen Zurückstellen von 4 Monaten. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MuE/Richtlinie_Haemotherapie_2017.pdf
Es ist nur eine Zeitweilige Zurückstellung wegen der Gefahr der Infektionskrankheitsübertragung. So steht es auch im Artikel. Also wo hast du diesen Unsinn aufgeschnappt? --Natsu Dragoneel (Diskussion) 22:13, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Neue Regeln: Beschluss der Bundesärztekammer

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Am 25. Juni 2021 beschloss die Bundesärztekammer neue Regelungen zur Blutspende, wonach Personen unabhängig von der sexuellen Identität ausgeschlossen sind, wenn sie innerhalb von vier Monaten vor der Blutspende ungeschützten Sexualkontakt hatten.

--178.11.189.131 18:10, 30. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Die Interpretation des Beschlusses scheint hier falsch zu sein. Bei der Plasmaspende wird nachwievor allgemein gefragt, ob Mann schon mal Sex mit Männern hatte... Anders als die ganzen anderen Fragen nach dem Sexualverhalten beinhaltet diese Frage keine Dauer. Vielleicht kann jemand mit mehr juristischem oder medizinischem Hintergrundwissen den Sachverhalt hier im Artikel korrigieren?
Auf Nachfrage beim lokalen LGBTQ Verein, ob mein Blutplasmaspendedienst die neue Regelung ignoriere, wurde mir geantwortet:
"leider ist im September nur die Dauer der Enthaltsamkeit bei MSM von zwölf auf vier Monate verkürzt worden, die diskriminierenden Fragen werden/dürfen noch gestell werden. Im neuen Kooalitionsvertrag der Ampel wird es Veränderungen bezüglich der Blutspende geben, hoffentlich dann ohne Diskriminierung." --37.201.134.95 21:34, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
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Quelle Nr. 15 verweist auf eine nicht mehr auffindbare Seite --89.206.82.38 13:31, 2. Dez. 2022 (CET)Beantworten