Diskussion:Autobumser

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 77.11.9.108 in Abschnitt Unglücksfall vs. Unfall

Totale Verwirrung: Unfallfolgen

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Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass man als Fußgänger stirbt, wenn man sich von einem Auto anfahren lässt bzw., dass man nachher ein Krüppel ist. Trifft der Autobumser dafür irgendwelche Vorkehrungen oder nimmt er es idR inkauf, hohe Verletzungsrisiken einzugehen? Wie genau geht ein Autobumser also vor? Er/Sie wird ja wohl kaum neben einer Straße warten, bis ein Kfz entlang fährt, um dann davor zu springen. Außerdem wäre er/sie dann ja selbst im Zweifelsfall (damit ist gemeint: sofern es keine weiteren Zeugen gibt) Hauptschuldige/r. Falls es wiederum Zeugen gibt, wird der Autobumser sowieso der Alleinschuld überführt. Für mich klingt das Konzept des Autobumsens daher profit-perspektivlos. In diesem Artikel und auch sonst im Web finde ich nicht die Aufklärung über das Geheimnis, das diese logischen Konflikte löst. (nicht signierter Beitrag von 94.220.224.243 (Diskussion) 11:15, 14. Mär. 2014 (CET))Beantworten

hallo, Autobumser zielen ausschließlich auf die Verursachung eines Sachschadens ab, das ist jetzt in die Definition einschränkend aufgenommen. Es handelt sich also ganz überwiegend um leichte/mittlere Sachschäden an anderen Fahrzeugen, die absehbar nicht zu Personenschäden der Insassen führen. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 11:54, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 08:18, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hier fehlt eine Erklärung des zentralen Tricks

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So wie sich der Artikel liest, wird nicht klar, wie die Straftäter einen Gewinn erzielen. Denn auch wenn ein Unfall provoziert ist, so geht doch auch das Auto der Täter kaputt. Da zur Erlangung von Versicherungsleistungen ein Gutachten erforderlich ist, bekommt der Täter von der Versicherung doch auch nur den Schaden ersetzt, der ihm durch sein mutwilliges Tun entstanden ist. Was anderes wäre die komplette Fingierung eines Unfalls, aber darum geht es hier ja gerade nicht. Also, wer kennt sich aus und kann das ergänzen? --88.217.131.130 11:00, 2. Aug. 2017 (CEST)Beantworten


Ich gebe Dir recht; ganz zu verstehen ist das auch für mich nicht. Ich bin auch kein Insider, kann hier also keine Tricks verraten. Insbesondere macht der Text nicht klar, wie es zu überhöhten Abrechnungen der Kfz-Reparaturbetriebe kommen kann, da die Versicherungen ja nicht auf Rechnungsbasis abrechnen, sondern auf Gutachtenbasis. Meine Vermutung geht dahin, dass zwar auf Gutachtenbasis abrechnet wird, aber nicht auf Gutachtenbasis repariert wird (das ist an sich zulässig und nennt sich Dispositionsbefugnis des Geschädigten; dieser muss also das Auto nicht so reparieren lassen, wie es im Gutachten beschrieben ist, sondern kann es auch einfacher reparieren lassen. Gerade bei teuren Autos dürfte die Differenz zwischen einer gutachtenmäßigen Reparatur und einer ordentlichen nicht gutachtenmäßigen Reparatur erheblich sein.) Den bei der Billigreparatur verbleibenden Schaden realisiert der Betrüger beim Verkauf des Autos: entweder erneut betrügerisch: das Auto wird gesetzwidrig als unfallfrei verkauft, oder gesetzeskonform: der Unfallschaden wird offengelegt, mindert den Verkaufserlös aber nicht so sehr, wie zuvor zusätzlicher Schadensersatz von der Versicherung eingestrichen wurde. Abschließend: Das Wort "Autobumser" habe ich noch nie gehört. Vielleicht doch nur ein Wort des schweizer Boulevardblatts "Blick" - und keine Umgangssprache? Matthias87.157.253.116 17:14, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Reine Vermutung

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"In diesem Zusammenhang spielt die Unfallrekonstruktion eine große Rolle, da stereotype Verhältnisse anzutreffen sind." Was soll denn dieser Satz aussagen? Dass Gutachter glauben (!), aufgrund eines "stereotypen Verhaltens" - was übrigens im Deutschen Recht eine Diskriminierung darstellt - den Unfall rekonstruieren zu können? Worauf beruht denn das angebliche stereotypische Verhalten der Akteure? Und warum "sind" diese Verhalten anzutreffen und nicht "können angetroffen werden"? Steht das schon fest, bevor ein Urteil gefällt wurde? Und das von einem Gutachter? Vor Gericht hält sowas nie und nimmer stand!

Unglücksfall vs. Unfall

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"Zudem liegt auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b Abs. 3 StGB vor, da ein Unglücksfall absichtlich herbeigeführt worden ist." Das ist doch kein "Unglücksfall", sondern ein Unfall. Das ist ja eben nicht durch "Unglück" oder unabsichtlich passiert, sondern hier sogar vorsätzlich. Sollte auf "Unfall" geändert werden. (nicht signierter Beitrag von 77.11.9.108 (Diskussion) 06:43, 25. Dez. 2020 (CET))Beantworten