Diskussion:Automatischer Prüfplatz

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Pemu in Abschnitt Weblink

Zusammenführen?

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Ich schlage vor, diesen Artikel bei Postprüfplatz mit einzubauen. Was meint Ihr? -- Pemu (Diskussion) 00:05, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ich würde es getrennt lassen, sind eigentlich zwei verschiedenen Bereiche --Jh-Furth (Diskussion) 02:59, 12. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Aber nur so stark getrennt, dass unter Postprüfplatz schon halb erklärt ist, was ein automatischer Prüfplatz ist. -- Pemu (Diskussion) 12:16, 12. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
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Der folgende Weblink wurde zusammen mit vielen anderen deplatzierten Weblinks eingefügt, daher bezweifele ich auch hier, ob er hier gut platziert ist:

-- Pemu (Diskussion) 12:23, 12. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo Pemu, wäre es Dir lieber wenn da ein Belegebapperl reinkommt, denn der Link im Einzelnachweis ergibt Fehlermeldung 404. Aber vielleicht hast Du ja entsprechende Literatur, ich konnte da nix besseres im Web finden als den von Dir entfernten Weblink. --Pittimann Glückauf 09:52, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Was ist ein Belegebapperl?
Leider habe ich auch nichts da; der Torben-Weibert-Link ist leider auch nicht im Archive.org. Aber nach meiner Erinnerung war der nicht viel tauglicher als die Bayern-Online-Links (sofern diese nicht, wie in dem einen Fall, einfach unseren Text plagiieren). -- Pemu (Diskussion) 12:12, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Zu dem Patent-Link: Ich habe keine Muße, jetzt den Patenttext zu lesen – in solchen Texten muss man erfahrungsgemäß immer die Stecknadel im Heuhaufen suchen. Beim Überfliegen ist mir das Kürzel "ISDN" aufgefallen – eine Technik, die zum Zeitpunkt des automatischen Prüfplatzes noch nicht erfunden war.
Pittimann, da Du da offenbar schon Deinen Kopp dran hattest, kannst Du vielleicht konkretere Textstellen im Patent benennen, die zielführend sind. -- Pemu (Diskussion) 12:20, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Belegebapperl --> {{Belege fehlen}}
Das ist jetzt die Frage wer hat von wem abgekupfert, gilt vermutlich für beide Links.
Patent Link erster Satz --> Es werden ein Verfahren und eine Anordnung zur Prüfung und Instandhaltung einer Vermittlungsstelle in einem Telekommunikationsnetz und der daran angeschlossenen Leitungen und Geräte angegeben, bei denen die Steuerung mit Hilfe eines dafür vorgesehenen Prüfgerätes erfolgt, welches an einem beliebigen digitalen Teilnehmeranschluss angeschlossen wird. Passt m.E. ganz gut zum ersten Satz im Artikel. Auch im weiteren Text Übereinstimmungen.
Es waren ja noch weitere Weblinks vorhanden, die Du ja als Linkspam abgetan hattest. Die Links sind aus der Not heraus eingefügt worden, da der Artikel, bis auf den toten Link, unbelegt war. Besser schlechte als gar keine Nachweise. gäbe es bessere Quellen, dann hätte ich diese eingefügt.
Pemu, ggf. findest Du ja passendere Links oder Quellen. Ich bin da erstmal raus aus dem Geschäft. --Pittimann Glückauf 13:21, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Zur Eingangsfrage: Der Belegeaufkleber wäre mir in der Tat lieber als die von mir entfernten Weblinks.
Zu abgekupfert: Gerade nochmal nachgeguckt, ich meinte den Link, den Pittimann in Postprüfplatz eingefügt hatte. (Also andere Baustelle. Auf der verlinkten Seite steht dasselbe wie in unserem Artikel, und als Autorennennung ist lediglich ein Link auf unseren Artikel Creative Commons gesetzt.) Mit Verlaub, ich halte es für sinnfrei, einen Weblink zu lesen, wo das gleiche wörtlich wiederholt wird. Ok, vielleicht kann man es durch die Wiederholung besser lernen.
Zum Patent: Vielleicht kommt ja der Subtext nicht in meinem Kopf an, aber das Lesen dieses Satzes bringt mir null in Bezug auf Vertiefung des Artikelthemas. Daher habe ich den Link zur Diskussion gestellt.
Zu "als Linkspam abgetan": Ich fand die Links so passend wie eine typische Haasesche Antwort z.B. bei der Wikipedia:Auskunft. Also evtl. durchaus nicht uninteressant, aber messerscharf bis meilenweit an der Frage vorbei und oftmals nur lose assoziierend mit dem Thema verbunden.
"Besser schlechte als gar keine Nachweise." Um Nachweise geht es hier nicht. Es geht um Weblinks, also vertiefende Informationen zum Artikelthema. Aber apropos Nachweise/Belege: Pittimann, wenn Du (auch schlechte) Nachweise hast, dann nur her damit. Aber bitte benutze Vorlage:Internetquelle und von dort den Parameter "zitat=" oder "seiten=", um die Passagen zu kennzeichnen, die als Nachweis dienen.
Hier zitiert "Gast (Wilm T. Klaas)" die FAQ, allerdings zehn Jahre vorher: Telefon Forum. Ich habe den Text nicht gelesen, daher weiß ich nicht, inwiefern er als Ersatz für den toten Beleg-Link dient.
Ich glaube: Wenn man keinen Beleg/Weblink hat, ist das so. Es muss nicht auf Teufel-komm-raus irgendwas dort stehen. -- Pemu (Diskussion) 02:40, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

"Ich glaube: Wenn man keinen Beleg/Weblink hat, ist das so. Es muss nicht auf Teufel-komm-raus irgendwas dort stehen." Das magst Du ja gerne glauben, aber es gibt nunmal die Belegpflicht in Wikipedia.

Es ist leider sehr mühselig, um der Belegpflicht nachträglich nachzukommen, wenn die entsprechenden Artikel auf einem einzigen Weblink basieren. Wenn der dann aus dem Web verschwunden ist, lässt sich das teilweise nur sehr schwer nachvollziehen oder nachträglich ergänzen. Beispielhaft ist dieser Artikel, der auf einem mittlerweile gelöschten Weblink basiert, zu nennen. Desgleichen der Artikel Postprüfplatz, bei dem der Artikelersteller trotz Belegpflicht, zunächst keine Belege angeführt hat und erst fast vier Jahre später diesen ominösen Torben Weibert Link eingefügt hat. Da liegt der Verdacht nahe, dass der Torben abgekupfert hat. Da Weblinks immer wieder mal verschwinden, und zum Teil dann auch nicht mit Archive.org aufzufinden sind, verwende ich bei Artikeln die ich verfasse nur Hardware in Form von Büchern und Fachzeitschriften, bei denen ist die Halbwertszeit wesentlich länger. So das wär's von meiner Seite zum Thema. Mittlerweile ist diese Diskussionsseite um ein vielfaches umfangreicher als der umseitige Artikel und sie sollte m.E. nicht noch weiter ausgebaut werden. --Pittimann Glückauf 13:17, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ja, es gibt die Belegpflicht. Aber es werden keine Artikel gelöscht, nur weil eine Quelle offline gegangen ist.
Und wenn für Pittimann EOD ist, so bleibt er (zumindest mir) schuldig, welche Teile der von ihm als "Nachweise" gegebenen Weblinks welche Teile des Artikels bequellen. Ich jedenfalls habe nicht die Muße, das herauszufinden, und ich wollte es auch dem Leser nicht überlassen.
In diesem Sinne: EOD. -- Pemu (Diskussion) 14:42, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten