Diskussion:Bürgermeister (Hessen)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Grafik "Bürgermeister in Hessen" obsolet

Grafik "Bürgermeister in Hessen" obsolet

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Die Grafik "Bürgermeister in Hessen" gibt den Stand von 2012 wieder. Da bis heute etliche Bürgermeisterwahlen stattgefunden haben, sollte die Grafik entweder entfernt oder aktualisiert werden. Mit dem Stand 2012 kann niemand etwas anfangen! --217.224.8.192 10:17, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo, es sind 6 Jahre später und als noch nichts passiert :( --Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 20:28, 5. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Es wäre zwar schön, aktuelle Karten zu haben, die zufällige Darstellung 2011 hilft aber nur Historikern. Ich habe das Bild rausgenommen.--Karsten11 (Diskussion) 22:41, 5. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Zeitdauer zwischen Wahl und Amtsantritt

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Im Abschnitt Wahl fehlt mir ein Hinweis dazu, wie lange es dauern darf bis ein neu gewählter Bürgermeister in seinem Amt eingeführt wird. Sind das Tage, Wochen oder gar Monate, bis er die Amtsgeschäfte seines Vorgängers übernimmt? --91.47.16.225 19:39, 6. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Der Artikel schreibt "Der Bürgermeister wird spätestens sechs Monate nach seiner Wahl von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung in sein Amt eingeführt".--Karsten11 (Diskussion) 19:45, 6. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Rücktritt während der Amtszeit

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Im Artikel vermisse ich, was passiert, wenn ein hauptamtlicher Bürgermeister während seiner Amtszeit zurücktritt, vor allem, ob und wie sich das auf seine Altersversorgung auswirkt. Leider habe ich keine ausreichenden Belege für die Aussage, dass ein zurückgetretener Bürgermeister nicht nur seine Pensionsansprüche als Bürgermeister, sondern ggf. sogar aus einer vorherigen Beamtentätigkeit verliert. Kann jemand was dazu beitragen? --NichtWirklich (Diskussion) 11:53, 5. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Das ist kompliziert. Tritt er zurück, gilt er als Entlassen und es entsteht ein Anspruch auf Altersgeld nach Maßgabe der §§ 76 und 77 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes. Das entspricht der Situation, dass er noch fern dem Rentenalter nicht wiedergewählt wird. Insbesondere, wenn er schon älter ist, ist das finanziell eine Verschlechterung. Wenn die Bedingungen nach § 40 (3) HGO erfüllt sind (also ein Alter von 50 und 8 Jahre Dienstzeit) erfüllt sind, kann der BM nach § 76a HGO statt des Rücktritts die Versetzung in den Ruhestand beantragen. Politisch ist das das Gleiche, er erhält aber das gleiche Ruhegehalt wie beim regulären Ausscheiden aus dem Amt. Auch das ist noch weniger als beim Ausscheiden nach regulärer Amtszeit, da für jeden Monat vor Vollendung des 55. Lebensjahres sich das Ruhegehalt dauerhaft um 0,3 Prozent vermindert. § 76a HGO wurde extra eingeführt um Bürgermeistern ohne politisches Vertrauen den Rückzug aus dem Amt zu ermöglichen.--Karsten11 (Diskussion) 12:33, 5. Jul. 2022 (CEST)Beantworten