Diskussion:Bürgermeisterei Linz
Stadt- und Landbürgermeisterei?
BearbeitenIn Rund um den Hummelsberg heißt es auf S. 34/53: Der vom Stadtrat gewählte Bürgermeister wurde von der Regierung zum Landbürgermeister ernannt und beide Bürgermeistereien (Linz-Stadt und Linz-Land) durch Personalunion verbunden. Außerdem: Nach dem zweiten Weltkrieg wurde aus der Landbürgermeisterei das Amt Linz gebildet. Was soll das bedeuten, wo doch 1927 die Umbenennung in „Amt“ erfolgt war. Weiter: Seit 1949 vereinigte der Bürgermeister nach kurzfristiger Trennung wieder im Personalunion die Stadt- und Amtsbürgermeisterei bis zum Jahre 1972. Wieso bis 1972, wo doch regulär zum 1. Oktober 1968 die Bürgermeisterei Linz aufgelöst worden war? Außerdem erfolgte die Zusammenfassung der ehemaligen Kirchspielsdörfer nicht, wie dort angegeben 1969, sondern 1968. Im Kern geht es aber um die Aussage von zwei Bürgermeistereien, die ich bei der Anlage des Artikels nicht eingebaut habe. Im Gemeindelexikon von 1885 gab es dafür auch kein Indiz, dort werden die Gemeinden alle der Bürgermeisterei Linz zugeordnet, nicht Linz-Land. Nur der Standesamtbezirk wird für die Gemeinden außer Linz selber mit Linz, Landbezirk angegeben. Außerdem gab es ja keine Ausgliederung durch Stadterhebung (das war bei Linz schon im 14. Jahrhundert passiert). Das mit der Personalunion mag ja noch sein, aber Stadt- und Landbürgermeisterei?--Leit (Diskussion) 22:02, 8. Jun. 2012 (CEST)
- Das "Hummelsberg-Buch" vom Schmitz ist mir bekannt, habe aber länger nicht darin gelesen. Auch oder insbesondere beim "Hummelsberg-Buch" gilt aus meiner Sicht: "Darstellungen von lokalen Heimatforschern sollten möglicht anhand von anderen Quellen gegengeprüft werden". Fest steht, dass in der Rheinprovinz 1927 alle Bürgermeistereien in Ämter umbenannt wurden (sie Artikel Bürgermeisterei und dort genannte Quellen), fest steht auch, dass in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier 1968 alle Ämter zu Verbandsgemeinden umgebildet wurden (Landesgesetz, Belege im Artikel Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)). Wenn Schmitz nun schreibt es habe bis 1972 eine "Amtsbürgermeisterei Linz" gegeben, dann ist das benahe ein dreifacher Fehler, denn, obwohl man das Wort oft lesen kann: "Amtsbürgermeistereien" gab es zu keiner Zeit in der Rheinprovinz oder in Rheinland-Pfalz. Es gab die bekannten Bürgermeistereien (Verwaltungsbezirke), der Amtssitz (=Verwaltungsgebäude) des Bürgermeisters war in der Regel das Rathaus und die Behörde im Rathaus war das Bürgermeisteramt; dann gab es ab 1927/28 die Ämter, der Bürgermeister war nun der "Amtsbürgermeister", das "Amt" war und blieb ein "Amt"; der Begriff "Amtsbürgermeisterei" hat sich möglicherweise umgangssprachlich so entwickelt: (vorher) da wo der Bürgermeister sitzt ist die Bürgermeisterei (das Bürgermeistereiamt), (später 1927) da wo der Amtsbürgermeister sitzt ist die Amtsbürgermeisterei, und dieses dann auch noch auf den Verwaltungsbezirk übertragen.
- Das "Hummelsberg-Buch" vom Schmitz ist deswegen als Quelle, zumindest in solchen Dingen wie Amtsbürgermeisterei und dergl., mit extremer Vorsicht zu nutzen. Im konkreten Fall, aus meiner Sicht, als Einzelnachweis nicht nutzbar. Gruß --Update (Diskussion) 23:09, 8. Jun. 2012 (CEST)
- (BK) Das sah ich ähnlich und habe deswegen auch die offenkundigen Fehler bezüglich der Bezeichnungen und Jahreszahlen aufgelistet. Ob es aber eine Personalunion (Bürgermeister der Stadt Linz am Rhein = Bürgermeister der Bürgermeisterei Linz) gegeben haben kann, müsste doch in der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 geregelt sein (finde keine Online-Version). Bisher ist mir dies nur bekannt für Köniswinter, wo aber die Stadt anders als bei Linz definitiv eine eigene Bürgermeisterei bildete.--Leit (Diskussion) 23:35, 8. Jun. 2012 (CEST)
- Auszüge bzw. Kommentare zur Gemeindeordnung der Rheinprovinz 1856 (die 1845er kam nicht überall zu Anwendung) ist bei Google Books findbar, hier die Passage zur Ernennung der Bürgermeister. Personalunionen sind denkbar (Verwaltungsvereinfachung?). Allerdings halte ich es für ausgeschlossen, dass ein Bürgermeister einer "Land"Bürgermeisterei aufgrund einer Wahl des Stadtrats einer nicht zum Verwaltungsgebiet der Landbügermeisterei gehörenden Stadt so ohne weiteres von der Ernennungsbehörde (hier Regierung zu Koblenz) abgenickt wurte. Zitat Gemeindeordnung 1856: "Der Bürgermeister wird nach Anhörung des Landrathes von der Regierung ernannt und es soll dabei auf angesehene Grundbesitzer in dem Bürgermeisterei-Bezirke und auf andere Personen welche das Vertrauen der Eingesessenen vorzugsweise genießen, sofern sie für das Amt geeignet sind, besonders Rücksicht genommen werden". Klartext: Lobby hoch drei. Schmitz sagt auch nichts darüber, wie denn überhaupt die Wahl des Stadtbürgermeisters erfolgte (der Unkundige könnte vermuten, so wie heute). Zum Thema "Bürgermeisterei Linz" ist das Hummelsberg-Buch nicht brauchbar. --Update (Diskussion) 01:12, 9. Jun. 2012 (CEST)
- (BK) Das sah ich ähnlich und habe deswegen auch die offenkundigen Fehler bezüglich der Bezeichnungen und Jahreszahlen aufgelistet. Ob es aber eine Personalunion (Bürgermeister der Stadt Linz am Rhein = Bürgermeister der Bürgermeisterei Linz) gegeben haben kann, müsste doch in der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 geregelt sein (finde keine Online-Version). Bisher ist mir dies nur bekannt für Köniswinter, wo aber die Stadt anders als bei Linz definitiv eine eigene Bürgermeisterei bildete.--Leit (Diskussion) 23:35, 8. Jun. 2012 (CEST)
So unrecht hatte Adalbert Schmitz doch nicht, es sei denn, auch das Amtsblatt wäre fehlerhaft.--Leit (Diskussion) 17:34, 15. Jul. 2012 (CEST)