Diskussion:Büsinger-Handel

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 85.0.186.219 in Abschnitt Falsches Lemma

„Verletzung der Neutralität“

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Inwiefern können fremde Truppen die schweizerische Neutralität verletzen? --= (Diskussion) 12:47, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Verletzt wurde die schweizerische Souveränität. Ist geändert.--Karsten11 (Diskussion) 22:08, 4. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

bewusste Verletzung der Souveränität

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Ich habe den Satz: "Da sich die Soldaten unter Deck versteckten, bemerkten die Schweizer Grenzposten bei Stein am Rhein zunächst das Eindringen fremder Truppen nicht." gelöscht, da er auch von schweizerischer Seite teilweise als nicht den Tatsachen entsprechend betrachtet wird. (s. Leutenegger S. 19) Der Satz ist politisch bedeutsam, da dies die deutsche Verhandlungsposition (keine bewusste Verletzung schweizerischer Souveränität) ausgehebelt hätte. --Zieglhar (Diskussion) 12:15, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Falsches Lemma

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Lemma ist definitv falsch. Das müsste lauten Büsingerkrieg siehe HLS. Der Büsingerhandel oder Imthurnhandel ist das ältere Ereigniss. Das man das Wort 'Krieg' verwendete zeigt die Bedeutung die man dem ganzen zumass. Buchstapler (Diskussion) 19:55, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Vor allem schreibt man es in zwei Wörtern, ohne Bindestrich. --85.0.186.219 17:28, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
In der Literatur finden sich alle Begriffe (siehe Literaturliste mit den Links). Den Begriff "Krieg" habe ich nur bei Kunz gefunden und dort in Anführungszeichen, da der Begriff für die tatsächlichen Vorgänge unangemessen erscheint (es fiel kein Schuss während 1849 es in den diversen europäischen Revolutionen viele Tote gab). Ich habe versucht den Artikel in der Einleitung etwas präziser zu fassen. Eine Änderung der Artikelbezeichnung bringt oft Probleme bei Verlinkungen - ich denke eine Weiterleitung reicht. --Zieglhar (Diskussion) 19:02, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Man schreibt es trotzdem ohne Bindestrich. --85.0.186.219 14:05, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten