sollte es nicht statt "Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (bei Kassenpatienten) - liegt gegenwärtig (Stand: April 2008) als "BEL II" vor - (für Kassenpatienten gilt das BEB)" besser "Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (bei Kassenpatienten) - liegt gegenwärtig (Stand: April 2008) als "BEL II" vor - (für Privatpatienten gilt das BEB) " heißen?
Unter BEB steht, dass dieses für Privatpatienten gilt. Jürgen Niesner 16:46, 23. Jun. 2008 (CEST)