Diskussion:Bachermühle

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Brühl in Abschnitt Eingemeindung Infobox

Eingemeindung Infobox

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Ist ein Punkt, der sicher in sehr vielen Infoboxen auftaucht. Hier steht: Eingemeindung: 1. August 1969. Ich halte das für mehrdeutig, wenn nicht irreführend. Bachermühle wurde ja gerade nicht 1969 eingemeindet, sondern viel früher bzw. war nie eine eigenständige Gemeinde. Was 1969 erfolgte, war eine Umgliederung nach Lohmar mit der gesamten Gemeinde Wahlscheid. Mein Verständnis des Begriffs „Eingemeindung“ ist der von einer zuvor eigenständigen Gemeinde, die in eine andere eingegliedert wird. Ein Ort, der vorher nicht oder nie selbstständig war, kann folglich auch nicht „eingemeindet“ werden, sondern nur „umgegliedert“. Zu beachten sind bei alledem gerade bei einer Infobox nicht nur rechtliche Aspekte (die ich in diesem Fall jedoch auch angesprochen habe), sondern auch die des allgemeinen Verständnisses von einem Begriff wie Eingemeindung. Gruß--Leit 22:54, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nun, das Eingemeindung: 1. August 1969 steht ja nicht vollkommen kommentarlos im Artikel, die Box kennt nur der Eintrag "Eingemeindungsdatum", der dann entsprechen umgesetzt wird. Und ob "Umgliederung", was Wahlscheid (zusammen mit seinen Ortschaften) anbetrifft, der zutreffende Begriff ist, ist auch fraglich. Ich würde das eher als "Zusammenschluß" sehen. In RLP werden solche Zusammenschlüsse in der Regel als "Neubildung" bezeichnet. Vielleicht sollte man bei den Leuten, die für die Infobox zuständig sind, anregen, dass auch die anderen Fälle von "Umgliederung" bis ... in der Infobox abgebildet werden können. --Update 23:24, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Habe ich unter Vorlage Diskussion:Infobox Ortsteil einer Gemeinde in Deutschland#Eingemeindung getan.--Leit 17:06, 22. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Bachermühle wurde am 1. August 1969 nur umgemeindet bzw. umgegliedert, nicht aber eingemeindet. Daher ist der derzeitige Eintrag in der Infobox falsch.
In Rheinland-Pfalz werden Zusammenschlüsse von Gemeinden als Zusammenschlüsse bezeichnet. Eingliederungen von Gebietsteilen werden dort n. m. W. nicht als Zusammenschlüsse bezeichnet. Ausnahmen sind wohl Zusammenschlüsse aus in der Regel zwei Gebietsteilen zweier Gemeinden, die zu einer neuen Gemeinde zusammengefügt wurden. Harry8 13:43, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe nicht ohne Grund das Wort "solche" vor das Wort "Zusammenschlüsse" gesetzt. Im konkreten Fall "Lohmar" lautet der Text im sogenannten Bonn-Gesetz (§ 13) "Die amtsfreie Gemeinde Wahlscheid und die Gemeinden Breidt, Halberg, Inger, Lohmar und Scheiderhöhe, Amt Lohmar, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen.". "Neue ... Gemeinde" verstehe ich als Neubildung. Der Knackepunkt ist der: Wenn in der Box einerseits bei "echten" Eingemeindungen (Beispiel Halberg (Lohmar)) das Eingemeindungsdatum steht, in anderen Ortsteilen aber kein Datum genannt wird, kann der Eindruck entstehen, dass dieser Ort immer schon zur heutigen Stadt Lohmar gehört habe. Der Ganze Bereich der zur Stadt Lohmar gehörenden knapp 100 Ortsartikel ist teilweise seit über drei Jahren unbearbeitet, die bisherigen Artikel (Beispiel Peisel (Lohmar)) sagen weder zur Geschichte allgemein, noch über die frühere Gemeindezugehörigkeit etwas aus. Bei meinen bisherigen Lohmar-Ergänzungen ist bezüglich der früheren Gemeindezugehörigkeit das Datum in der Box nicht ohne entsprechende Zusatzinfo im Text geblieben. Ich kanns auch bleiben lassen, gammeln halt die Stubs weiter vor sich hin. Nein, kein einziger der Lohmar-Artikel ist ursprünglich von mir. --Update 14:36, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn die Information in der Infobox nur im Zusammenhang mit dem Artikeltext gesehen werden kann, würde die Weglassung des Parameters im Prinzip auch durch den Artikeltext verständlich. Mit Lohmarer Ortsartikeln hat das Ganze ohnehin nur als Beispiel zu tun, die Diskussion wird ja jetzt (endlich) im Projekt geführt und nicht hier.--Leit 16:27, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Also, bei den Ortsteilartikeln, die ich für Hessen bearbeitet habe, bin ich bei Ortsteilen, die nie selbständig waren, wie folgt verfahren: In der Infobox bleibt das Eingemeindungsdatum offen und im Einleitungssatz oder in der Beschreibung der Geographischen Lage wird der Hinweis aufgenommen, zu welcher Gemarkung der Ortsteil gehört; Beispiele: Ersheim, Wurzelbach, Breitenwiesen, Tromm (Ortsteil), Nieder-Mumbach, Sonderfälle: Schnorrenbach, Schmal-Beerbach. Die Gemarkungszugehörigkeit konnte ich im Zweifelsfall über Geodaten online herausfinden. Der Einleitungssatz für Bachermühle könnte somit lauten:

Bachermühle ist ein Weiler in der Gemarkung Wahlscheid der Stadt Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen.

Aus meiner Sicht wäre damit die Zuordnung hinreichend klar dargestellt, vorausgesetzt, die Aussage über die Gemarkung ließe sich verifizieren. --Brühl 07:53, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Die Einbeziehung der Gemarkung habe ich in einem anderen Fall vor kurzem ebenfalls nachdrücklich befürwortet. Aber sie in der Einleitung zu erwähnen, ist des Guten möglicherweise zu viel. Welche Bedeutung haben denn Gemarkungen heute? In der Regel hat meiner Kenntnis nach auch ein Zusammenschluss von Gemarkungen keinerlei praktische Konsequenzen. Wenn man die Gemarkungen in die Einleitungen einbezieht, müsste man das (aus Gründen der Einheitlichkeit) auch für alle Ortsteile durchhalten – auch bei denen, die ohnehin einem bestimmten Stadtteil oder Stadtbezirk zugehörig sind (-> Redundanz). Im konkreten Fall Bachermühle ist das Ganze obsolet, denn sie gehört offenbar zum Stadtteil Wahlscheid (Lohmar gliedert sich in 31 Stadtteile). Die Gemarkung hat mit einiger Sicherheit die gleiche Fläche wie der Stadtteil. Aber mit dem Problem des Eingemeindungsdatums in der Infobox hat die Einleitung wenig zu tun.--Leit 09:49, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Die Nennung der Gemarkung ist doch nur sinnvoll, wenn dem ein Informationswert beikommt, also wenn die Gemarkung anders heißt als der Ortsteil. Welche Bedeutung Gemarkungen heute haben? Jede Gemeindegrenze ist immer auch Gemarkungsgrenze. Wenn der Grenzverlauf geändert wird, wird auch die Gemarkungsgrenze geändert, siehe Bontkirchen oder Nieste (Gemeinde). Wenn Gemeinden aus mehreren Gemarkungen bestehen, so muss man davon ausgehen, das jede Gemarkungsgrenze innerhalb der Gemeinde identisch ist mit der Gemeindegrenze eines früher selbständigen Ortsteils. Wenn es natürlich offizielle Stadtteile oder Ortsbezirke gibt, kann man selbstverständlich auch diese zur näheren Zuordnung eines Ortsteils nennen. --Brühl 13:47, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten