Diskussion:Badinter-Kommission
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 93.194.70.117 in Abschnitt Schiedskommission?
Interessant hätte ich gefunden, welcher Staat nach den Beschlüssen oder Urteilen der Badinter-Kommission anerkanntermaßen die Rechtsnachfolge der Sozialistischen Föderativrepublik Jugoslawien antrat.(nicht signierter Beitrag von 87.78.94.1 (Diskussion) )
- So weit ich verstanden habe sind es Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und die Bundesrepublik Jugoslawien, deren alleiniger Nachfolger Serbien ist. Also alle ex jugoslawischen Teilrepubliken, bis auf Montenegro sind Rechtsnachfolger der SFRJ. (nicht signierter Beitrag von 77.3.157.244 (Diskussion) 04:21, 12. Nov. 2010 (CET))
Schiedskommission?
BearbeitenIst Schiedskommission der richtige Begriff? (abgesehen von der fehlerhaften Verlinkung). Dass es eine Selbstbezeichnung war, unbestritten. [Hier] aber nur mit Anführungszeichen, "aribtrary commission", und dem Hinweis, dass diese Kommission keine Schiedsgerichtsbarkeit ausüben konnte, sondern nur Rechtsberatung. 84.173.113.40 19:36, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Ja, nach der einschlägigen Literatur wurde diese Kommission so bezeichnet. Benatrevqre …?! 21:46, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Richtig. Die Tätigkeit dieser Kommission aus Richtern bestand in der Erstellung rechtlicher Gutachten für die EG von damals 12 Staaten. Es war aber kein ad-hoc-Schiedsgericht, weil unter den Richtern keiner aus Jugoslawien war. War kein böser Wille, hat nicht geklappt, die streitenden Parteien in Jugoslawien haben sich auf keinen Richter einigen können. Was soll man machen, nimmt man halt Richter woanders her. Ergebnis ist aber, die Kommission war kein Schiedsgericht im völkerrechtlichen Sinn. Das hatte ich noch im Sinn, als ich den Begriff "Spruchpraxis" gegen "Gutachten" ausgetauscht habe. "Spruchpraxis" ist für mein Sprachgefühl ein Begriff, der nicht zu Gutachtern gehört, bei denen die Exekutive sich juristischen Rat holt. Auch wenn die Gutachten noch so gut und klug sind. 84.173.113.40 23:01, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Ich sehe darin aber keinen triftigen Einwand, der zwingend gegen den Begriff "Spruchpraxis" spräche, zumal er ja entsprechend belegt ist. Benatrevqre …?! 23:06, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Ist schon recht, hat halt jemand so formuliert, nicht jeder Begriff in der Fachliteratur wird auf die Goldwaage gelegt. Wichtiger ist die Frage nach der Rechtsverbindlichkeit dieser Gutachten. Der Artikel sagt, es gäbe keine (steht ganz am Schluss). Dem bin ich in der Fachliteratur nachgegangen und habe auch einen Beleg gefunden, der das Gegenteil sagt. Auf der anderen Seite, wenn diese Kommission keine internationale Schiedskommission war, weil sie ohne jugoslawische Beteiligung war, stellt sich die Frage, für wen diese Gutachten rechtsverbindlich waren. Möglicherweise nicht für die Nachfolgestaaten Jugoslawiens, aber für die damals 12 EG-Staaten? Man müsste mal eine systematische Recherche in der Fachliteratur starten. 93.194.70.117 10:18, 20. Apr. 2015 (CEST)
- Ich sehe darin aber keinen triftigen Einwand, der zwingend gegen den Begriff "Spruchpraxis" spräche, zumal er ja entsprechend belegt ist. Benatrevqre …?! 23:06, 19. Apr. 2015 (CEST)
- Richtig. Die Tätigkeit dieser Kommission aus Richtern bestand in der Erstellung rechtlicher Gutachten für die EG von damals 12 Staaten. Es war aber kein ad-hoc-Schiedsgericht, weil unter den Richtern keiner aus Jugoslawien war. War kein böser Wille, hat nicht geklappt, die streitenden Parteien in Jugoslawien haben sich auf keinen Richter einigen können. Was soll man machen, nimmt man halt Richter woanders her. Ergebnis ist aber, die Kommission war kein Schiedsgericht im völkerrechtlichen Sinn. Das hatte ich noch im Sinn, als ich den Begriff "Spruchpraxis" gegen "Gutachten" ausgetauscht habe. "Spruchpraxis" ist für mein Sprachgefühl ein Begriff, der nicht zu Gutachtern gehört, bei denen die Exekutive sich juristischen Rat holt. Auch wenn die Gutachten noch so gut und klug sind. 84.173.113.40 23:01, 19. Apr. 2015 (CEST)