Diskussion:Bahnhof Goetheweg

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Gert Lauken in Abschnitt Güterverkehr

Güterverkehr

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Wenn im Buch von Dirk Endisch tatsächlich steht, dass der Güterverkehr 1988 eingestellt wurde, so ist dies falsch. Richtig ist, dass keine Fahrten zum Brocken mehr durchgeführt worden sind. Nach der Wende in der DDR versuchten verschiedene politische Gruppen eine Wiederaufnahme des Brockenverkehrs zu verhindern. Dies gelang nicht, weil die Deutsche Reichsbahn nachweisen konnte, dass der Verkehr niemals eingestellt wurde! Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 11:27, 16. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Natürlich wurde der Güterverkehr (faktisch) eingestellt, weil die Strecke wegen Oberbaumängelnfür Güterzüge nicht befahrbar war. Stillegung oder Außerbetriebnahme der Strecke erfolgten aber nicht. Deshalb war nach der Revolution kein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich. Zitat aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. März 1995 (4 L 299/93, hier zitiert nach LKV 1995, S. 326; Hervorhebung GL):
2.3.1 Eine förmliche Stillegung durch die Deutsche Reichsbahn hat es nicht gegeben. Die Strecke ist auch nach Einstellung des regelmäßigen öffentlichen Personen- und Güterverkehrs in den Unterlagen der Deutschen Reichsbahn weiter geführt worden.
2.3.2 Es kann im vorliegenden Fall offenbleiben, ob auch eine faktische Stillegung zur Notwendigkeit eines (erneuten) Planfeststellungsverfahrens führt, wenn der ursprünglich gewidmete Schienenweg völlig verfallen ist und nun baulich wieder instand gesetzt werden soll (bejahend Schmitz, LKV 1993, 291; ebenfalls offengelassen von BVerwG, NVwZ 1993, 565).
Dies verlangte, wie Schmitz (LKV 1993, 291) zutreffend darlegt, daß sich der Schienenweg durch jahrzehntelanges Brachliegenlassen so renaturiert hat, daß das Gelände sich in einem Zustand befindet, wie er annähernd vor der ursprünglichen Baumaßnahme bestand. Damit könnte der Schienenweg quasi "untergegangen" sein. Soll der Eisenbahnbetrieb auf der Trasse wiederaufgenommen werden, könnte dies der erstmaligen Inbetriebnahme gleichstehen, so daß vor Aufnahme der notwendigen Baumaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wäre.
Die tatsächlichen Verhältnisse, die der Bekl. erstmals nach eingehender Erörterung vor dem Senat in seinem Schriftsatz vom 16. 2. 1995 im einzelnen dargelegt hat, liegen hier jedoch anders:
  • Der Behauptung des Kl., die Gleise seien teilweise "im Moor versunken", steht entgegen, daß nach dem Schreiben der Deutschen Reichsbahn vom 19. 6. 1991 die Gleistrasse teilweise lediglich "im Wasser steht". Ferner hat der Bekl. - vom Kl. ausdrücklich nicht bestritten - unter Angebot von Zeugen dargelegt, daß bis zur Aufnahme der Bauarbeiten 1991 noch Fahrten bis zum Brocken gemacht worden sind.
  • Die Deutsche Reichsbahn hat auch den Eisenbahnverkehr zu keinem Zeitpunkt endgültig eingestellt. So fanden zwischen 1961 und 1987 regelmäßige und bis Mitte 1988 einzelne Versorgungsfahrten für die auf dem Brocken stationierten Truppen statt. Nach der Einstellung der Versorgungsfahrten durch die Deutsche Reichsbahn, da die Truppen auch die zum Brocken führende Straße nutzen konnten, sollte der Schienenweg aus militärischen Gründen aber weiter betriebsbereit gehalten werden. Zu diesem Zweck fanden zwischen September 1988 und August 1989 noch Betriebsfahrten statt, um die Befahrbarkeit der Strecke zu untersuchen.
Damit unterscheidet sich der Schienenweg von Schierke zum Brocken von anderen Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn, die durch die deutsche Teilung unterbrochen, auf denen der Zugverkehr eingestellt und die sich selbst überlassen wurden.
Gert Lauken (Diskussion) 00:16, 22. Okt. 2012 (CEST)Beantworten