"So wird die Rotzeit als quer liegender Balken in weißer Farbe dargestellt"

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Also viele Kunden wollen die Signalgeber in Gelb, habe gerade das Heftchen (BoStrab) nicht da, aber an eine Farbvorschrift kann ich mich nicht erinnern. -- 87.79.65.72 08:41, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Auch, wenn es neun Jahre her ist, in der BO Strab ist bei den Fahrsignalen ausdrücklich von weißen Symboölen die Rede. Gelb wird nur als Option bei den Abfertigungssignalen erwähnt. Ich gehe aber davon aus, dass diese Regeln aus Zeiten stammen, da die Signallaternen mit Glühlampen bestückt waren. Bei LED ist gelb deutlich einfacher zu realisieren. Das wissen auch die technichen Aufsichtsbehörden und solange kein grün oder rot ins Spiel kommt, sind Missverständnisse auch ziemlich ausgeschlossen. –Falk2 (Diskussion) 16:36, 25. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Dreieck-Signal

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"Im Falle des Dreiecks, auch Permissivsignal genannt, muss der Fahrer dem vorfahrtberechtigten Verkehr Vorrang geben. Dieses Signal kann mit dem grünen Pfeil einer konventionellen Signalanlage verglichen werden." Diese Aussage ist meiner Meinung nach nicht zutreffend. Bei einem grünen Pfeil kreuzt im Gegensatz zum Dreieck-Signal kein Verkehr (vgl auch Artikel "Grüner Pfeil"). Falls ich da nicht falsch liege, sollte das angepasst werden. -- Kette 20:16, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Völlig korrekt, es entspricht - anhand der Form auch unschwer zu erkennen - vielmehr dem unten abgebildeten "Vorfahrt-gewähren-Schild"! Magst Du es selbst ändern? Sei mutig, solche offensichtlichen Ungereimtheiten dürfen auch ohne vorherige Diskussion geändert werden... ;-) Firobuz 20:43, 20. Jan. 2011 (CET)--Beantworten
Hallo, ich habe das jetzt mal angepasst und auch versucht zu erklären, wie das mit dem diagonalen Balken ist (freie Fahrt nach rechts bzw. links). Die Formulierung ist noch nicht so perfekt, vielleicht hat ja noch jemand Verbesserungsvorschläge. --Lennyk87 19:10, 25. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Leider steht nun etwas komplett falsches da. Das Signal F5 (Dreieck-Signal) hat nichts mit dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) zu tun. Vielmehr kann man es am ehesten mit einer normalen grünen Ampel vergleichen. Bei beiden ist der Verkehr in Längsrichtung freigeben und es kommt kein Querverkehr. Beim Abbiegen muss jedoch nach §9 StVO Vorrang gewährt werden. Die Balkensignale hingegen sind mit Ampeln mit Pfeiloptik vergleichbar. Hier ist auch beim Abbiegen in die freigegebene Richtung anderer Verkehr ausgeschlossen.--Volkswolf (Diskussion) 03:35, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten