Diskussion:Barbarossa-Privileg

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Enzian44 in Abschnitt Graf Heinrich von Ratzeburg

Lemma

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Angesichts der vielen Privilegien, die Friedrich I. ausgestellt hat, ist eine unspezifische Bezeichnung Barbarossaprivileg wenig glücklich, da auch andere Städte solche Barbarossaprivilegien erhalten haben, wie der vorstehende Link zeigt. -- Enzian44 18:57, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Danke, darüber habe ich beim Schreiben auch schon nachgedacht. Leider läuft die Urkunde nicht unter einem Zusatznamen wie "Gelnhausener Privileg" sondern eben nur unter Barbarossa-Privileg. So weit jedenfalls meine Kenntnis. Vielleicht sollte man (1188) dahinter setzen. Aber da warte ich dann einfach mal ab, was die Wikipedia draus macht. Ein Artikel von mir ist von Lemmaexperten bereits an die zwei Dutzend mal hin und her verschoben worden und ein Ende ist nicht abzusehen. Da muß man nur bei Verlinkungen immer ein bisserl acht geben. Ist Barbarossaprivileg denn nun zusammen zu schreiben, oder mit kurzem oder langem Bindestrich zu trennen? Sicherlich brauchen wir erst einmal eine Begriffsklärung...--Kresspahl 19:30, 10. Aug. 2008 (CEST)

@Kresspahl, Enzian44: Ich finde den obigen Einwand auch zehn Jahre später noch berechtigt und finde dass es an der Zeit wäre, hier mal zu Potte zu kommen. Meines Wissens beruft man sich auch Hamburg auf ein - wenngleich als Fälschung entlarvtes - Barbarossa-Privileg, und in der hochschulgeschichtlichen Literatur wird m.W. auch das "Scholarenprivileg" Authentica habita von 1158 zuweilen als Barbarossa-Privileg bezeichnet. Eine BKS wäre hier also auf jeden Fall angezeigt! --Uwe Rohwedder (Diskussion) 10:59, 5. Apr. 2018 (CEST) PS: Sehe gerade, dass es die BKS Barbarossaprivileg bereits gibt, und finde es sehr verwirrend, dass beide Lemmata so zum Verwechseln ähnlich nebeneinander bestehen! --Uwe Rohwedder (Diskussion) 11:17, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Das sind ja so Fälle, in denen die Technik der WP-Software zur Begriffsbildung/Theoriefindung zwingt. Man könnte vielleicht Barbarossaprivileg (Lübeck) schreiben und dementsprechend auch Barbarossaprivileg (Hamburg). Boshafte Menschen könnten auch für D. F.I. 1001 oder Barbarossaprivileg (D. F.I. 1001) plädieren.--Enzian44 (Diskussion) 11:44, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
1 + Das ist von Entzian44 sehr hübsch und treffend formuliert. Auch wenn Juristen grundsätzlich alles können, würde ich hier doch gern richtigen Historikern den Vortritt lassen. Die zunehmende Digitalisierung (und nicht nur die Software der WP... ;-)) erwartet da von der Zunft die entsprechende Zukunftseinlassung von systematischem Bestand.--Kresspahl (Diskussion) 12:18, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Graf Heinrich von Ratzeburg

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war doch bei Erteilung des Privilegs 1188 lange tot. Muss es nicht eigentlich Bernhard I. von Ratzeburg heißen?--Kresspahl (Diskussion) 12:29, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

@Kresspahl: Du hast selbstverständlich recht, Bernhard steht auch im Urkundentext (hier nachzulesen). Der Artikel bedarf sowieso einer Eingriffe. --Enzian44 (Diskussion) 20:54, 13. Apr. 2018 (CEST)Beantworten