Diskussion:Barmherzige Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul (Mutterhaus München)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Pinguin55 in Abschnitt Rechtsform

Lemma

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@Der wahre Jakob: Die Lemmata der Barmherzigen Schwestern sind nicht so einfach zu wählen, ich hatte mich dabei an der Mitgliederliste der Föderation Vinzentinischer Gemeinschaften orientiert – die sollten es ja eigentlich wissen, wie sie sich gegenseitig auseinanderhalten können ;) Aber Barmherzige Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul + Klammer geht nicht, weil das eben nicht das eigentliche Lemma ist und verschiedene Bedeutungen unterschieden werden müssten; auch in der Wikipedia-externen Wirklichkeit werden die einzelnen Kongregationen ja anhand des Mutterhaussitzes unterschieden. Mir ist es letztlich relativ egal, aber es gibt genug natürlichsprachliche Alternativen. Für die Fuldaer wäre die offizielle Bezeichnung bspw. Haus der barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Fulda -KdöR-; denkbar sind aber auch Kurzformen wie Barmherzige Schwestern München oder Barmherzige Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in München. Oder eben einfach so, wie es in der Liste der Föderation steht. --$traight-$hoota {#} 23:09, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Können wir gern drüber nachdenken, es ist ein schwieriges Feld, und zu den drei Dingen, die der Papst nicht weiß, gehört immerhin auch, wieviele Schwesternkongregationen es gibt. Aber "Barmherzige Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul Mutterhaus München" ging gar nicht. Bei der Mitgliederliste der Föderation hast du den Zeilenwechsel nicht berücksichtigt - den können wir im Lemma nicht mitvollziehen, aber der ist wichtig. Daher meine Klammern-Lösung.
Bei deinen Beispielen oben muss man auch unterscheiden, ob jeweils das Mutterhaus als einzelne Niederlassung der Kongregation gemeint ist oder die ganze Kongregation.
Andere Ordensgemeinschaften (und der Volksmund) machen das anders: "Waldbreitbacher Franziskanerinnen", "Nonnenwerther Franziskanerinnen", "Dillinger Franziskanerinnen", "Celitinnen von der Severinstraße" usw. usw. --Der wahre Jakob (Diskussion) 23:32, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Rechtsform

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"Die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul (Mutterhaus München) sind eine Gesellschaft apostolischen Lebens." heißt es in der Einleitung. Im Text ist dann aber nur noch von einer Kongregation die Rede. Also was denn nun? Gesellschaft apostolischen Lebens oder Kongregation? Beides gleichzeitig geht nicht. --gge 14:32, 13. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Gemeint ist nicht Kongregation (Ordensgemeinschaft) als Rechtsform, sondern einfach ein Synonym für (Ordens-)Gemeinschaft. Das ist durchaus üblich, Kongregation hat ja mehrere Bedeutungen, und entspricht dem Sprachgebraucht in der Selbstdarstellung. --$traight-$hoota {#} 14:47, 13. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Du weißt also nicht, ob die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul eine Gesellschaft apostolischen Lebens oder ein Ordensinstitut sind. --gge 11:34, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Einen konkreten Beleg kann ich derzeit nicht liefern. Ein Ordensinstitut definitiv nicht, da es keine Ordensgelübde gibt. Daher sind die Vinzentinerinnen eigentlich auch ein klassisches Beispiel für Gesellschaft apostolischen Lebens. --$traight-$hoota {#} 11:50, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hm. Sicher? --gge 12:27, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ja, vgl. Ordensgelübde Absatz zu Gesellschaften apostolischen Lebens. Deren Mitglieder leisten Versprechen, die inhaltlich nahezu den Ordensgelübden entsprechen und meist auch als solche bezeichnet werden, aber im Gegesnatz zur den Gelübden der Ordensinstitut keine kirchenrechtliche Bedeutung besitzen. Das ist leider begrifflich sehr verwirrend, dass für beides dieselben Ausdrücke verwandt werden. Nach außen macht es eben auch keinen großen Unterschied. --$traight-$hoota {#} 12:39, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ok, ich gebs auf. --gge 13:39, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Hallo @$traight-$hoota:, könntest du bitte einen Blick in die relevanten Stellen der Festschrift [1] (PDF) werfen und die Angaben zur Rechtsform aktualisieren. S.175: Im Jahr 1934 erfolgte eine Statusänderung bzgl. der Gelübde: nun Ewige Gelübde anstatt zuvor zeitlicher Gelübde. S.178: Der Orden hat nunmehr den Status einer Kongregation bischöflichen Rechts: "Zwar erfolgte auch jetzt nicht die päpstliche Approbation der Kongregation. Bis heute ist sie eine Kongregation bischöflichen Rechts. Durch die Einführung der Ewigen Gelübde wurde sie jedoch als Orden im eigentlichen Sinne anerkannt und erwarb die damit verbundenen, von Rom gesicherten Rechte." -Pinguin55 (Diskussion) 23:36, 10. Sep. 2017 (CEST)Beantworten