Diskussion:Barth

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gmünder in Abschnitt Stadtpräsidenten

Kirchenbibliothek

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Vielleicht sollte man mal die Bibliothek von St.Marien in den Artikel einarbeiten, Abschnitt "Kultur"? Die Sammlung (u.a. alle Schriften von Luther als Erstausgaben) ist ja wohl in Deutschland einmalig. --87.188.184.251 19:58, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Natürlich sollte man die Kirchenbibliothek hier im Artikel zur Stadt erwähnen. Ausführlicher sollte sie aber im Artikel zur St.-Marien-Kirche Erwähnung finden. Vielleicht gibt es sogar genug Material für einen eigenen Artikel? --Erell 21:09, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Klima

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... Barth verzeichnet den jüngsten Wetterrekord Deutschlands bei der geringsten monatlichen Niederschlagshöhe: 0 mm (Juli 1994). Deutscher Wetterdienst, Wetterrekorde - Niederschlag'

Die Begründung dafür, dass diese Ergänzung rückgängig gemacht wurde: "den gab es ja schon öfter, bei 0 mm sicherlich in den letzten 20 Jahren schon mal wieder." ist eine reine Vermutungsäußerung und zudem falsch. Der vorhandene Einzelnachweis dazu, nämlich der Deutsche Wetterdienst ist hingegen keine BILD-Zeitung o.ä., sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Aufsichtsbehörde. Somit ist die Tatsache, dass Barth bisher der letzte Fall mit 0 mm Niederschlag in einem Monat war, eine amtliche Feststellung. Und das dies eher selten ist zeigt ja nunmehr gerade die Tatsache, dass es seit 20 Jahren keinen solchen Fall mehr gab. Werde deswegen die Ergänzung wieder herstellen --Bestoernesto (Diskussion) 21:48, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Jetzt hat Alma meine Ergänzung schon wieder rückgängig gemacht. Nachdem sie schon rund 50 mal beim Artikel mitgemischt hat, betrachtet sie ihn wohl als persönliches Hoheitsgebiet, in dem andere nix mehr zu suchen haben.
Diesmal lautet Almas Begründung dafür, dass diese Ergänzung (Wetterrekord) rückgängig gemacht wurde: "Es ist, eine Wiederholung eines schon vorhandenen Rekordes. Und ob überhaupt, ist eine Vermutung, das stimmt."
Keine Ahnung welche Bildung Alma hat, aber davon das alte Rekorde durch neue ersetzt werden können, hat sie offensichtlich noch nichts gehört und die amtliche Feststellung des Deutschen Wetterdienstes als Vermutung zu deklarieren ist schon ziemlich dreist, oder dumm. --Bestoernesto (Diskussion) 01:19, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Lies erstmal richtig, der zweite Teil ist Selbstkritik, da es "inoffiziell" (sprich eigenes Erleben) 2003 bei Demmin einen Monat ohne Regen gab. Ansonsten alte Rekorde können sicherlich durch neue ersetzt werden. Bei gleichen Werten, nennt man dies aber Egaliserung ;-) Aber egal, wenn es dich glücklich macht, dann kommt es rein. --Alma (Diskussion) 18:45, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ehrenbürger Louis Douzette

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hat lt. Artikel in Barth gewirkt, war aber wohl kein Sohn der Stadt?--Hopman44 (Diskussion) 18:32, 28. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Stadtpräsidenten

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Die Einfügung der Stadtpräsidenten wäre ein Gewinn, wenn sie belegt wäre. Hat jemand einen Beleg für diese Einfügung. Andernfalls sollte sie rückgängig gemacht werden. --Gmünder (Diskussion) 13:02, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Wäre es wirklich ein Gewinn, wenn wir die Vorsitzenden der Stadtvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern (etwas anderes ist ein Stadtpräsident nicht)[1] in die Ortsartikel aufnehmen würden? Ich zweifle daran. Nach meiner Kenntnis wäre Barth dafür das erste Beispiel. --85178abc (Diskussion) 18:19, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Die Stadtpräsidenten stehen dem gewählten Vertretungsorgan vor und repräsentieren es; sie sind somit Vorsitzende der obersten Dienstbehörde der Gemeinde. Soweit könnte die Liste schon relevant sein. Es ist wohl aber ein Grenzfall. Ich habe es zwar jetzt mal formatiert. Je nach Ergebnis der Diskussion kann man es auch wieder rausnehmen. --Gmünder (Diskussion) 15:50, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Das Parlament ist die oberste Dienstbehörde einer Gebietskörperschaft? Da irrst Du Dich. Wie können ehrenamtliche Abgeordnete eine Dienstbehörde sein?--85178abc (Diskussion) 12:35, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
§ 22 Abs. 5 Satz 1 KV M-V: "Die Gemeindevertretung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde." --Gmünder (Diskussion) 13:06, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten