Diskussion:Bauanzeige
Irreführend und sachlich auf unsicherem Boden
BearbeitenSchon der erste Satz kann so nicht stehenbleiben. Die konkrete Ausgestaltung des Baurechts ist in D Ländersache. Wann und wie eine Bauanzeige erfolgen muss und inwieweit sie einen Bauantrag ersetzen kann, ist in den einzelnen Landesbauordnungen durchaus unterschiedlich geregelt. Eine Formulierung wie "muss in Deutschland" kann daher definitiv nicht stimmen. Die weitere Ausgestaltung hängt ebenfalls von spezifischen Landesregelungen ab und kann deshalb nicht ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Bundesländern dargestellt werden. Drucker03 (Diskussion) 02:32, 18. Mär. 2012 (CET)
- Außerdem wird eine Bauanzeige in den meisten Bundesländern bei kleineren Gebäuden geringer Höhe (Schuppen, Carports usw.: kleiner als 20, 25 Quadratmeter) statt der Baugenehmigung verlangt. 31.19.65.109 22:00, 9. Sep. 2012 (CEST)
Wirrwarr
BearbeitenDieser Artikel ist ein reiner Wirrwarr. Wir haben 16 Landesbauordnungen, sodass logischerweise 16 unterschiedliche Strukturen hinsichtlich der verschiedenen Verfahrensarten bestehen. Hier werden aber so viele Sachen durcheinander geworfen und Äpfel mit Birnen verglichen, dass eine Qualität nicht erkennbar ist. Schon allein die Begriffe Genehmigungsfreistellung und Bauanzeige sowie Kenntnisgabeverfahren sollten erstmal ordentlich erklärt werden (am besten mit kurzem Hinweis, in welchen Bundesländern es was gibt), bevor man dann sich an die weiteren Erläuterungen macht. Jedes Bundesland handhabt es auf eigene Weise mit eigenen Definitionen, was in diesem Artikel zu kurz kommt.
Bsp.: Baden-Württemberg (Reihenfolge der Nennung wie in der LBO): normales Baugenehmigungsverfahren, verfahrensfreie Vorhaben, Kenntnisgabeverfahren und das vereinfachte Verfahren. Die Bauanzeige als solches wurde schon 1972 abgeschafft. Das Kenntnisgabeverfahren wurde mit der LBO 1996 eingeführt, zuvor wurde dies mittels der Baufreistellungsverordnung von 1990 schon erprobt. --Fxbar01 (Diskussion) 11:24, 6. Okt. 2024 (CEST)