Diskussion:Baumangel

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Störfix in Abschnitt Bildwunsch

Ich habe diese Definition des Baumangels gefunden:

"§ 633 BGB; § 13 VOB, Teil B). Fehler an einem Bauwerk, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern."

Danach ist der Baumangel auf jeden Fall Wertmindernd. --Anton-Josef 17:49, 17. Feb 2005 (CET)


Zum aktuellen Disput siehe auch Benutzer Diskussion:Anton-Josef (die Seite wurde von Anton-Josef gelöscht)

Es gibt mit Dir keinen aktuellen Disput! --Anton-Josef 10:10, 6. Dez 2005 (CET)

(Leider wurden die Benutzerseiten gelöscht, sodaß man das jetzt nicht mehr nachvollziehen kann.)

Natürlich gibt es einen Disput, da wir uns offensichtlich nicht einig werden und du mich bezichtigst, ich würde nerven. Näheres kann man auch hier nachlesen: alte Benutzer Diskussion:Anton-Josef Und nur weil du meine Beschwerde einfach löschst, ist sie nicht aus der Welt.

"link passt nicht", "doch, link passt", "nein", "doch" - das ist keine diskussion. "mama, mama, der löscht immer meinen link, der vandale" ist auch keine. egal. ich hab mir den weblink angeschaut und würde ihn eher draußen lassen, weil er sich erstens nicht primär um "was ist ein baumangel" kümmert, sondern auf gerade mal zwei halben seiten tips gibt wie man sie vermeidet. einige informationen aus dem verlinkten artikel würden hier ganz gut reinpassen, aber "vom feinsten" ist er nicht. -- 12:12, 6. Dez 2005 (CET)

In Anführungsstriche schreibt man Zitate. Das was du dort geschrieben hast, hat hier aber niemand gesagt. Es grenzt also an Verleumdung soetwas zu unterstellen. Zudem mag es ja sein, daß es noch bessere Artikel zu dem Thema gibt. Warum machst du dir dann nicht die Mühe und suchst sie raus? Dann wäre dem Leser gedient. So denke ich bei diesem kurzen Artikel sind auch einige Tips aus der Praxis hilfreich. Vor allem wenn der Artikel primär beschreiben soll, was ein Baumangel ist, kann ein Link zu einem Artikel, der Tips zur Vermeidung enthält, hilfreich sein. Zudem würde ich gerne wissen, was für einen Monitor du verwendest, daß der verlinkte Artikel nur die Hälfte des Bildschirmplatzes einnimmt.

meinetwegen ersetze die anführungsstriche durch dir genehmere zeichen. mir stellt sich das jedenfalls mit blick auf die versionsgeschichte genau so dar. was den monitor angeht: kuck die mal die 4 dicken balken mit werbung und navi an, die den eigentlichen inhalt umgeben. wenn man die abzieht und den recht großen font hinzurechnet, bleibt da echt nicht viel übrig. -- 13:19, 6. Dez 2005 (CET)

Es geht nicht um die Anführungsstriche, sondern um die Unterstellung. Zudem frage ich mich wie du zu der Annahme kommst, in der Versionsgeschichte eine sinnvolle Diskussion zu finden. Wozu denkst du existieren die Diskussionsseiten? Schau dir die Diskussionsseite an und bilde dir dann eine Meinung. Außerdem ist der Artikel vielleicht nicht sehr lang, aber in jedem Fall deutlich länger als der Artikel in Wikipedia.


Hier einige Zitate von Anton-Josef:

"Die Links passen, nach meiner Meinung, nicht so richtig ins Thema."

"Ob Du ihn gut findest steht nicht zur Diskussion, ... Gelle?"

"...haben sie Dich wieder entlassen?"

Überholter Inhalt

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Der Artikel befasst sich mit der bis 2002 geltenden Rechtslage und ist somit überholt; vgl. Mangel (Recht). --AHert 22:04, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habs geändert. --AHert 16:37, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Überschneidungen

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Das Thema Sachmangel und die dazugehöhrenden Mängelansprüche wird behandelt in Mangel (Recht) (ausführlich, fundiert), Baumangel, Gewährleistung, Bauvertrag, VOB/B#§ 13 Mängelansprüche, Nacherfüllung und Minderung und zwar in durchaus unterschiedlicher Qualität und Ausführlichkeit.

Dagegen gibt es keinen eigenen Artikel "Mängelansprüche", auch nicht als redirect.

Hier müsste aufgeräumt und vereinheitlicht werden. Das setzt aber wohl zunächst eine Einigung voraus, welche Teilabschnitte wo dargestellt werden. --AHert 16:37, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Bildwunsch

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Ein Bild ist hier wenig sinnvoll, da es belegen müsste die Abweichung des Ist-Zustandes vom geschuldeten Sollzustand. Der Ist-Zustand, z.B. ein Riss ist kein Thema, aber ob z.B. ein rissloses Bauwerk der geschuldete Sollzustand ist, kann es nicht belegen. Aufgrund eines Rissbildes glaubt dann der Laie jeder Riss wäre ein Baumangel. d.h. besser kein Bild. --Störfix 09:37, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten