Diskussion:Bayerisches Rotes Kreuz
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.In meinen Augen ist das Themenfeld "Rotes Kreuz" so weiträumig und die Teilgebiete der einzelnen Nationalvertretungen so umfangreich, daß das Rote Kreuz ein eigenes Portal verdient. --Dingo 18:54, 4. Aug 2005 (CEST) (der als Malteser eigentlich nicht so begeistert vom DRK ist ;-) )
www.BRK.de
Schwesternschaften
BearbeitenWas ist eigentlich mit dem Bayrischen Frauenverein vom Roten Kreuz, siehe auch http://www.swmbrk.de/navigation/frame.cfm?id=452
Hcii 17:45, 15. Mär 2006 (CET)
Bild
BearbeitenVon den Verwaisten, falls noch benötigt. --Gruß Crux 13:29, 2. Mai 2006 (CEST)
- schönes Bild, würde sich gut machen - aber wie ist das mit den rechten? laut angabe bei dem bild ok... Hcii 08:46, 3. Mai 2006 (CEST)
Das ist veraltet... neues CD.
Geschichte
BearbeitenMir fällt auf, dass es ein vielsagende Lücke zwischen 1933 und 1945 gibt, so als wäre in dieser Zeit im BRK nichts geschichtlich relevantes passiert. Sollte dies Lücke nicht dringend geschlossen werden? Leider habe ich kein Wissen und bisher keine Quellen zum Thema.--kpliessmann 06:49, 19. Okt. 2023 (CET)
So weit mir bekannt, ist das BRK vor Gründung des DRK nach dem 2. Weltkrieg entstanden und trägt daher nicht den Namen DRK. Finde ich eigentlich schon interessant.
- Es ist korrekt, dass das BRK vor dem DRK wiedergegründet wurde. Aber die heutige Benennung ist nicht ungewöhnlich, es gibt auch das Badische Rote Kreuz (e.V.) und das Berliner Rote Kreuz (e.V.) - zufällig also auch "BRK"'s, nur nennt die keiner so und es gibt auch nur einen Domaininhaber für "BRK.de". Das ändert nichts an der Tatsache, dass es nur eine nationale Hilfsgesellschaft "Rotes Kreuz" in Deutschland gibt, eben das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Landesverbänden, darunter auch der Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz (im DRK-Namensraum auch konsequent "DRK-LV Bayerisches Rotes Kreuz" genannt, vgl. DRK-Linkdatenbank). Die Rechtsform des BRK als Körperschaft des öffentlichen Rechts stammt noch aus der Gründungszeit und ist tatsächlich ein Unikat im DRK, hat aber auch keine wirklich besondere Bedeutung (im Wesentlich nur die, dass der Landesverband zusätzlich der Finanzaufsicht des Landes Bayern unterliegt), schon gar nicht irgendwelche Einschränkungen im Sinne der Rotkreuzgrundsätze, wie oft gerne kolportiert. Im Vergleich mit anderen nationalen Rotkreuzgesellschaften ist übrigens eher die Rechtsform "eingetragener Verein" des DRK eine Besonderheit... --Bernhard N. (Bnow) 23:00, 29. Nov. 2008 (CET)
- Die besondere Rechtsform der Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat eine sehr gewaltige Bedeutung! Während außerhalb Bayerns jede DRK-Gliederung eine eigene Rechtsperson des Privatrechts darstellt, über die beispielsweise bei finanziellen Problemen ein gewöhnliches Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und/oder die durch so ein Verfahren aufgelöst werden kann, besteht das BRK als Körperschaft des öffentlichen Rechts insgesamt aus einer einzigen öffentlichen Rechtsperson. Ein Kreisverband des BRK kann nicht pleite gehen. Diesem Umstand verdankt beispielsweise auch die überschuldete Landesgeschäftsstelle des BRK ihre fortwährende Existenz. Sie hat nämlich seit Jahren erhebliche finanzielle Probleme ([1]), die bei einer privatrechtlichen Körperschaft längst zur Insolvenz und Auflösung dieser Gliederung auf Landesebene geführt hätten. Da aber in Bayern die Gliederungen innerhalb des BRK keine eigenen Rechtspersonen sind, sondern nur interne Gliederungen innerhalb einer nach außen einheitlichen, großen Körperschaft darstellen, ist schuldrechtlich das Gesamtvermögen des BRK mit allen Kreis- und Bezirksverbänden und den Schulden der Landesgeschäftstelle in der Summe zu betrachten. Bei dieser Betrachtung freilich ist das BRK finanziell (noch?) gesund. SWUbuntu 18:18, 23. Mai 2010 (CEST)
- Das wäre aber auch so, wenn das DRK als e.V. jeweils landes- oder gar bundesweit aufgestellt wäre. Ist es zufällig nicht, man hat sich halt dazu entschieden, die einzelnen Untergliederungen (zumindest außerhalb Bayerns) als Einzelvereine laufen zu lassen. Vielleicht weil es ja auch ein Risiko ist, wenn plötzlich der eine für den anderen haften muss und Geld woanders hinfließt als es erwirtschaftet wurde - das ist ja im BRK durchaus immer mal wieder ein Streitpunkt zwischen den verschiedenen Kreis- und Bezirksverbänden bzw. der Landesgeschäftsstelle. Nur besteht in Bayern eben aus historischen Gründen der gesamtverbandliche Ansatz. Das hat aber mit der "besonderen Rechtsstellung" an sich nur am Rande zu tun, auch ein eingetragener Verein könnte sich landesweit mit Untergliederungen aber gesamtverbandlich haftend organisieren. Insofern ist das natürlich schon eine Besonderheit in Bayern, aber es hat nichts mit dem Namen "BRK" zu tun (und das war die Ausgangsfrage). Es stünde theoretisch übrigens nichts entgegen, den Namen abzuändern (hat das Badische Rote Kreuz ja auch gemacht), die bayerische Mentalität dürfte da aber noch eine ganze Weile schwer zu überzeugen sein (immerhin trägt man mittlerweile das DRK-Rundlogo auf der Uniform, nicht mehr das bis ~1980 durchaus noch gebräuchliche BRK-Rundlogo und man hat das völlig abweichende BRK-eigene Corporate Design auch schon aufgegeben). --84.152.14.236 18:21, 15. Okt. 2010 (CEST)
- Die besondere Rechtsform der Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat eine sehr gewaltige Bedeutung! Während außerhalb Bayerns jede DRK-Gliederung eine eigene Rechtsperson des Privatrechts darstellt, über die beispielsweise bei finanziellen Problemen ein gewöhnliches Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und/oder die durch so ein Verfahren aufgelöst werden kann, besteht das BRK als Körperschaft des öffentlichen Rechts insgesamt aus einer einzigen öffentlichen Rechtsperson. Ein Kreisverband des BRK kann nicht pleite gehen. Diesem Umstand verdankt beispielsweise auch die überschuldete Landesgeschäftsstelle des BRK ihre fortwährende Existenz. Sie hat nämlich seit Jahren erhebliche finanzielle Probleme ([1]), die bei einer privatrechtlichen Körperschaft längst zur Insolvenz und Auflösung dieser Gliederung auf Landesebene geführt hätten. Da aber in Bayern die Gliederungen innerhalb des BRK keine eigenen Rechtspersonen sind, sondern nur interne Gliederungen innerhalb einer nach außen einheitlichen, großen Körperschaft darstellen, ist schuldrechtlich das Gesamtvermögen des BRK mit allen Kreis- und Bezirksverbänden und den Schulden der Landesgeschäftstelle in der Summe zu betrachten. Bei dieser Betrachtung freilich ist das BRK finanziell (noch?) gesund. SWUbuntu 18:18, 23. Mai 2010 (CEST)
Links
BearbeitenWarum ist beim Eintrag zum Landesband ein Kreisverband (Regen) verlinkt? Das gehört hier imo nicht hin (oder aber eine Liste mit allen KVs inkl. Links. (nicht signierter Beitrag von 132.231.54.1 (Diskussion) 21:58, 17. Mär. 2012 (CET))
- KV Regen ist gerade herausgeflogen, aus dem oben genannten Grund. --/me (Diskussion) 12:36, 26. Mai 2012 (CEST)
Vorsitz
BearbeitenWarum ist da kein Foto des aktuellen Präsidenten? --Leinenberg (Diskussion) 13:58, 10. Dez. 2014 (CET)
mitglied von DRK
BearbeitenHallo,
>hier< wird behauptet, dass der BRK, ein Mitgleied vom DRK seit. Warum wird dies nicht erwähnt?--Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 23:39, 25. Jan. 2022 (CET)
Frage zur Rechtsform
BearbeitenWelchen Sinn und Zweck bringt diese Rechtsform? sehe da eher Nachteile als Vorteile für die Allgemeinheit. Als KdÖR könnte das BRK z.B. die Vorstandsmitgleider verbeamten, auch wenn diese keine hoheitichen Aufgaben wahrnimmt und das BRK selbst kein Monopol hat (sonst dürfte es keine weiteren vergleichbaren Organisationen wie Malteser-Hilfsdienst, ASB und Johanniter gebeen). Diese Verbeamtung wäre mit sehr vielen und in diesem Falle unsinnigen Kosten für den Steuerzahler verbunden --Holger (Diskussion) 06:53, 28. Mär. 2024 (CET)