Diskussion:Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Agatha Bauer in Abschnitt Gleichheitsgrundsatz in Bayern
Gleichheitsgrundsatz in Bayern
BearbeitenDas Oberlandesgericht München verteitigt den Gleichheitsgrundsatz bei der Vergabe der Presseplätze im NSU Gerichtsverfahren. (Wer zuerst kommt, malt zuerst). Andererseits wurden manche Medienvertreter schon vorab über den Anmeldetermin informiert. Türkische Medien waren aber nicht unter den vorab Informierten.
Ähnliche Mauscheleinen scheint es im Fall Mollath gegeben zu haben