Diskussion:Beate Langmaack

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mautpreller in Abschnitt Persönlichkeitsrechte?

Persönlichkeitsrechte?

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(Änderung 135172449 von Mich.kramer rückgängig gemacht; auf Wunsch von Beate Langmaack, begründet durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts)

Beim Pressetermin mit Fotografen gibt es keinen Einspruch auf Grund von Persönlichkeitsrechten. Und ein Versuch dies geltend zu machen sollte dann entsprechend Belegt eingereicht werden zur Bildlöschung, ist allerdings zwecklos. --Michael (Diskussion) 21:17, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Siehe auch hier: Benutzer Diskussion:Florian Rucker.--Mautpreller (Diskussion) 12:16, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten