Diskussion:Beate Schücking
Ist dieser Wikipediaeintrag "Beate Schücking" von Schückings PR-Agentur eingestellt worden?
BearbeitenDieser Wikipediaeintrag ist eine peinliche Lobhudelei und in manchen Aussagen sogar bewusst unrichtig.
"In Leipzig hat Schücking die Grundordnung der Universität zum Abschluss gebracht (2013)" - warum wird das so dargestelltr, als hätte die Universität Leipzig keine Grundordnung gehabt und erst Schücking hätte etwas geleistet, was ihre Vorgänger nicht vermocht hatten? Was ist mit der Verfassung der Universität Leipzig von 1996 (galt bis 2004) und mit der Grundordnung der Universität Leipzig von 2004??
(Über Deutschland hinaus erregte Schückings sonst ziemlich blasse Rektoratsperiode Aufsehen - was in dem Wikipediaeintrag nicht steht -, weil in der Grundordnung von 2013 eine Fußnote 1 bestimmt: "In dieser Ordnung gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts." Zu lesen war dann "Rektorin", "Prorektorin" (allerdings "Rektorat", nicht "Rektorinat"), "Dekanin", "Prodekanin", "Professorin","Dozentin", "Hochschullehrerin", "Senatorin", "Beauftragte", "Vertreterin", "Stellvertreterin", "Sprecherin", "Mitarbeiterin", "Ehrenbürgerin" (allerdings "Ehrendoktorwürde", nicht "Ehrendoktorinwürde" oder richtig "Ehrendoctrixwürde", und "StudentInnenRat" mit Binnen-I, nicht "Studentinnenrat"). Dass es sich bei Rektorin, Prorektorin, Professorin, Senatorin gar nicht um feminine Formen handelt (Rektrix, Prorektix, Profestrix, Senatrix wären die femininen Formen, wie sie z. B. an vielen ameríkanischen Universitäten ganz normal üblich sind), sondern um Feminisierungen der männlichen Form, war der "Medizinerin und Hochschullehrerin" Schücking offenbar unbekannt.)
"Der von ihrem Rektorat vorgelegte und vom Senat beschlossene Hochschulentwicklungsplan bildet die Grundlage auch zur Umsetzung der vom sächsischen Landtag vorgesehenen Stellenkürzungen im Wissenschaftsbereich" - das Skandalöse an den von Schücking und ihrem Rektorat im Alleingang beschlossenen Institutsschließungen ist ja gerade, dass sie weder mit den Betroffenen vorher besprochen noch die Gremien der Universität vorher unterrichtet wurden. Die Vorsitzende des übergangenen Hochschulrates trat deshalb unter Protest zurück (s. u.). Die nachträgliche Zustimmung der von den Schließungen mehrheitlich nicht betroffenen Senatoren zum "vom Senat beschlossenen Hochschulentwicklungsplan" zu adeln, stellt die Dinge geradezu auf den Kopf. Nicht weniger skandalös ist Schückings Vorgehen, dass kurz v o r der Landtagswahl diese Schließungen mit angeblichen Kürzungen begründet wurden und kurz n a c h der Wahl das Geld auf einmal da doch war, die Institute weiter bestehen und zum Jahresende eine fieberhafte Professorenreisetätigkeit zu beobachten war (mußte das viele Geld schnell noch ausgegeben werden?). Schücking hatte mit falschen Behauptungen auf dem Rücken der Lehrenden, Forschenden und Studierenden schmierigen Landtagswahlkampf gemacht ...
"Die ehemalige Vorsitzende des Leipziger Hochschulrates Monika Harms warf der Universitätsleitung bezüglich der Stellenkürzungen mangelnde Kommunikationsbereitschaft vor" - Frau Prof. Harms war damals keine "ehemalige Vorsitzende", die da über irgendwas redet, was sie doch gar nichts mehr angeht. Sondern sie war d i e Vorsitzende des Hochschulrates und ist wegen des Übergehen des Hochschulrates bei einer so wichtigen Frage wie Institutsschließungen aus Protest zurückgetreten.
Die Ratschläge für Diskussionsbeiträge sagen unter anderen: "Gehe von guten Absichten aus". Das ist bei dem Wikipediaeintrag "Beate Schücking" leider nicht möglich. Er liest sich durchweg, als sei er von Schückings PR-Agentur geschrieben und bei Wikipedia eingestellt worden, und weicht bei Bedarf ungeniert von der Wahrheit ab.
Abschnitt Wirkung: Widersprüchliche Gerichtsurteile?
BearbeitenDer letzte Satz des Abschnittes beginnt mit „Es steht im Widerspruch …“. Da es sich hier um eine (belegte) Meinung handelt, fände ich den Konjunktiv „Es stehe im Widerspruch …“ besser. Aufgrund der jüngsten Vergangenheit dieses Artikels baue ich die Änderung nicht sofort ein, sondern schlage sie hier zuerst vor. --GroupCohomologist (Diskussion) 16:32, 1. Aug. 2017 (CEST)
- Das wäre wohl korrekt - obwohl ich vorzöge: "dies steht im Widerspruch zu". Zumal das "Professorin" für mänliche Mitglieder des Lehrkörpers auch noch erwähnt werden sollte (das Medienecho war ja wohl kaum zu ignorieren). MfG URTh (Diskussion) 17:54, 1. Aug. 2017 (CEST)
- Diese Aussage ist doch keine Meinung, sondern ein Fakt. Die Urteile stehen zueinander im Widerspruch. Entsprechend sehe ich keinen Grund für eine Formulierung im Konjunktiv. Grüße. 09:09, 5. Aug. 2017 (EDT)
- Doch, anhand der aktuellen Beleglage ist die Aussage lediglich eine Meinung. Den Einzelnachweisen zu Folge sehen Frau Schücking und die Landesregierung einen Widerspruch. Sie sind aber in dieser Sache keine neutralen Beobachter. Bei Wikipedia stellen wir Widersprüche nicht selber fest, sondern wir beschränken uns auf zuverlässigen Quellen. --GroupCohomologist (Diskussion) 20:02, 5. Aug. 2017 (CEST)
- Diese Aussage ist doch keine Meinung, sondern ein Fakt. Die Urteile stehen zueinander im Widerspruch. Entsprechend sehe ich keinen Grund für eine Formulierung im Konjunktiv. Grüße. 09:09, 5. Aug. 2017 (EDT)
Strukturierung u.a. zu "Wirken"
BearbeitenDer Abschnitt "Wirken" ist m. E. nicht sonderlich lesefreundlich und die Sache mit der Klage gehört für mich nicht zu "Wirken", oder? Besser ein eigener Abschnitt? Evtl. zusammen mit "Herr Professorin" unter einem eigenen Abschnitt.
"Kontroverse" oder was anderes.