Diskussion:Befähigte Person

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 83.236.155.140 in Abschnitt Prüfumfang
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--Zwobot 01:52, 27. Jan. 2007 (CET) => erledigt 14.04.2007Beantworten

Prüfumfang

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Der Begriff "Prüfumfang" wird im Kap. 2.3 der TRBS 1201 definiert. Diese Definition weicht von der Verwendung des Begriffs in diesem Artikel ab. Deshalb schlage ich vor, statt des Begriffs "Prüfumfang" hier in der Überschrift einfach nur den Begriff "Prüfung" oder auch "Prüfungen" zu verwenden. Inzwischen erläutern die TRBS die BetrSichV in vielen Bereichen näher. Kontinuierlich gibt es dazu Neuveröffentlichungen.

--83.236.155.140 09:36, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Sorry, hab's eben vergessen: Die TRBS liegen bei der BAuA als PDF hinter folgendem Link http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS.html?__nnn=true&__nnn=true --83.236.155.140 09:40, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten