Diskussion:Befähigungszeugnis (Schifffahrt)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:DF:B724:1300:1D10:537E:5373:8033 in Abschnitt Binnenpatente

Der Artikel an sich

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Der Artikel im Sinne von Wikipedia wird praktisch keinerlei Ansprüchen gerecht.

  • Es wird nicht erläutert, was ein «Befähigungszeugnis» ist, es wird also das «Lemma» nicht in seinem vollen sprachlich-semantischen Umfang gewürdigt (dazu wäre eine Begriffserläuterungsseite erforderlich)
  • Es wird nicht vom sprachlich verwandten «Befähigungsnachweis» abgegrenzt (nach dem suchen viele Nutzer in Zusammenhang mit Handwerksberufen)
  • Dem Bedürfnis eines größeren Publikums nach Klarheit über die Vielzahl von «Führerscheinen» auf dem Gebiet der Schifffahrt wird der Artikel ebenfalls nicht gerecht (der Wust ist, insbesondere, da die Beamten ihre Daseinsberechtigung über ständig neue Namen — egal ober unter dem Deckmantel einer Harmonisierung oder «aus Lust und Laune» — unter Beweise stellen müssen, mit normalen geistigen Maßstäben ohnehin nicht mehr erfassbar)

Vernünftigerweise würde man tatsächlich eine Seite «Nautische Patente» anlegen und Redirects von diversen Begriffen auf diese Seite: «Seemännische Patente, Befähigungszeugnis, Schifffahrtspatent, Kapitänspatent, Kapitän auf großer Fahrt, Kapitän auf mittlerer Fahrt, Kapitän auf kleiner Fahrt, Nautischer Schiffsoffizier, Schiffsführerschein(e), Skipper usw.
Zusammenzuführen wären auf einer solchen Seite inhaltlich:
a) diese Seite, (näher erläuterbar wäre in der Tat der Unterschied Seefahrtschule versus Fachhochschule)
b) eine Ergänzung dieser Seite um die nationalen Patente (A500 und BKW)
c) die Seite aus dem ELWIS zu den Binnenpatenten
d) eine Übersicht über die Sportführerscheine
e) eine Übersicht über die Sportpatente
f) ein Abschnitt über die Abgrenzungsfrage privat bzw. sportlich bzw. sportausbildungstechnisch versus gewerbliche Schifffahrt, weil von dieser Frage hochgradig abhängt, welches Patent erforderlich ist.
Der Nutzen einer Wiki-Seite ergibt sich automatisch aus der Beschreibung dessen, was es gibt, sondern auch was weshalb erforderlich ist.
Es gibt einen Artikel «Skipper», in dem von «Gewerblichen Skippern» die Rede ist, was es streng genommen in Deutschland gar nicht gibt; die brauchen alle ein Patent, und im Zweifel das A-Patent, wenn es mal von Emden nach Delfzijl rübergeht: EU-Ausland ist für die Wasserverwaltung Ausland und Punkt. Dort habe ich mir erlaubt, auch einen Eintrag auf der Diskussionseite anzulegen.
Damit es alle Interessierten wissen: die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Länder hat 15.000 Beamte. In der Binnenschifffahrt in Deutschland gibt es 5.000 Personen; in der Seeschifffahrt auch noch mal ein paar Tausend! Dies nur zum Verständnis dafür, warum in Deutschland manches etwas komplizierter geworden ist, seit Wilhelm II. sein Interesse am Meer bekundete.
-- 213.61.227.97 18:52, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wäre es nicht zutreffener, das Thema unter "seemännisches Patent" oder "nautisches Patent" zu kategorisieren?

Nö, auf meinem Befähigungszeugnis steht Befähigungszeugnis. Patent im Sinne von Führerschein für Schiffe ist heutzutage Umgangssprache. --Doclecter 21:28, 23. Jun 2005 (CEST)

Ich finde es ziemlich verwirrend, dass man für die aktuell gültige Situation erst nach unten scrollen muss. Es wäre besser, erst die gültige Situation zu schildern und dann auf die Geschichte der Nautischen Patente einzugehen. --Maximilian Birke (Diskussion) 14:47, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Überarbeiten 7.6.2007

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Der Artikel ist in weiten Teilen falsch bzw. völlig unvollständig. Das ergibt sich unmittelbar aus den mittlerweile verlinkten Verordnungen. Fischerei und das Wesentliche bei der Binnenschifffahrt fehlt völlig.

Ob außerdem der Baustein „deutschlandlastig“ oder nur ein Hinweis gesetzt werden muss, dass es sich hier um deutsches Recht handelt, evtl. mit Verlinkung zu anderen Artikeln, ist mir unklar, da dies von der Verwendung des Wortes „Befähigungszeugnis“ in der Schweiz und Österreich abhängt. Kurz gegugelt: Die Schweizer Bezeichnung ist offenbar Fähigkeitsausweis, wie aus der Seeschifffahrtsverordnung http://www.admin.ch/ch/d/sr/c747_301.html hervorgeht. Also hier eigener Artikel und Verweis. --84.161.133.12 16:45, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Habe die Markierung "Überarbeiten" entfernt, der Artikel beschreibt, was ein Befähigungszeugnis ist. Und dass soll er ja auch. Was ein "Fähigkeitsausweis" ist, beschreibt er nicht. Soll er ja auch nicht, siehe Artikelname.
Schön wäre es natürlich, wenn sich ein Fachkundiger erbarmen würde, noch etwas über die Binnenschifffahrt beizusteuern. Davon habe ich keine Ahnung. So auf die Schnelle haben meine Nachforschungen ergeben, dass es in der Binnenschifffahrt in Deutschland immer noch Patent zu heißen scheint, in Östereich aber Befähigungsausweis. Für die Schweiz habe ich nichts gefunden. Mein Fazit: Da es in der Binnenschifffahrt scheinbar nicht "Befähigungszeugnis" heißt, muß es im Artikel "Befähigungszeugnis" auch nicht enthalten sein. Dehalb: Markierung weg. Bin ansonsten dabei, ein paar Kleinigkeiten richtig zu stellen, wird aber ein paar Tage dauern.--El Almirante 14:38, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


mehr Infos bzgl. versch. Patente

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Seemannspatent

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Ich habe diesen Ausdruck in meinen 40+ Jahren nahe der Seefahrt noch nie gehört. Nautisches Patent, Kapitänspatent, Patentinhaber ja, aber das nie. Macht ja auch keinen Sinn, da es sich immer auf Offiziere bezieht und nie auf Mannschaftsdienstgrade, den Seemann an sich. --Eingangskontrolle 10:14, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Wie ich bereits geschrieben habe handelt es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck. --217.228.103.102 10:44, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Einleitung

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Betr. diesen Revert:

Wie logisch ist der Satz "Die Ausbildung, die zur Prüfung zum Erwerb des Befähigungszeugnis führt, findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt" und wie logisch ist er nun ("Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt.")? --217.228.103.102 10:44, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeiten November 2010

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Der Abschnitt über die Befähigungszeugnisse von 1970-1997 ist dermaßen chaotisch und übersichtlich, dass es besser wäre ihn zu löschen. Ich versuche ihn zu verbessern, kenne mich aber nur bruchstückhaft aus und versuche das anhand von Quellen zu optimieren. Die widersprechen sich aber teilweise und daher benötige ich Hilfe.--HolgerB 16:11, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Rheinschifferpatent

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Welches sind die drei Strecken für die man das Rheinschifferpatent benötigt? Man kann auch für jede beliebige Strecke auf dem Rhein ein Patent machen. -- Frila 19:13, 4. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Der Artikel hier scheint sich nur auf die Patente im See-Bereich zu kümmern. --Maximilian Birke (Diskussion) 14:44, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Fotos vom A5 u. A6 eingefügt 16.01.2012

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entschieden zu groß geraten das Ganze, sorry ! - bring das morgen auf die Reihe, heute nicht mehr. -- Buonasera 23:08, 16. Jan. 2012 (CET) - erledigt. -- Buonasera 09:13, 17. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Binnenpatente

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In diesem Artikel hat sich offensichtlich ein Seekapitän ausgetobt. Der Abschnitt Binnenschifffahrt ist mehr als nur dünn. Falls jemand sich die Mühe machen möchte: ELWIS bietet eine breite und fundierte Quellenlage. --2003:DF:B724:1300:1D10:537E:5373:8033 12:57, 13. Aug. 2023 (CEST)Beantworten